Die häufigsten Abmahngründe im Monat Mai 2011
Die IT-Recht Kanzlei München hat die Ihr im Monat Mai 2011 vorgelegten Abmahnungen ausgewertet und in Ihrem monatlichen Abmahnbrief der häufigsten Abmahngründe zusammengestellt.
Die Auswertung der häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats soll Online-Händlern dabei helfen zu erkennen, welche Rechtsnormen und Pflichtangaben aktuelle “Angriffsziele” darstellen und worauf z.B. bei Werbeaussagen und Preisangaben zu achten ist.
Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Mai 2011:
1. Rücksendekosten (40 Euro Klausel)
2. Widerrufsbelehrung
3. irreführende Werbung
4. Markenrechtsverletzung
5. Widerrufsrecht
6. fehlende Grundpreisangabe
7. Impressum
8. Vertragsschluss
9. Gewährleistungsrecht
10. Garantieangaben
Neu in den Top Ten Abmahngründen des Monats sind Markenrechtsverletzungen vor allem auf der Handelsplattform eBay. Wenn Sie also mit Marken werben, stellen Sie sicher, da´sie dies auch dürfen.
Anmerkung:
Das Risiko einer Abmahnung wegen Fehlern im Impressum lässt sich leicht mit dem kostenlosen Impressum-Generator der IT-Recht Kanzlei begrenzen.
Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:
1. eBay
2. Online-Shop
3. Amazon
Hier hat sich in der Reihenfolge gegenüber dem Vormonat keine Änderung ergeben. eBay ist und bleibt weiterhin das häufigste „Angriffsziel“ für Abmahnungen.
Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:
1. Wettbewerbsrecht
2. Markenrecht
3. Urheberrecht
Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.
weiterführende Links
Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe
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