Kategorie -40 Euro Klausel

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Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Vertragstext, Vertragsschluss, Eingabefehler
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Abmahnung eBay Rücksendekosten
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Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Eingabe-fehler, Vertragstext & -schluss, Gerichtsstand
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Abmahnung eBay Rücksendekosten
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Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Vertragstext, Vertragsschluss, Eingabefehler

Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Vertragstext, Vertragsschluss, Eingabefehler

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:

hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
der Korrektur von Eingabefehlern

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung eBay Rücksendekosten

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

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Telefon: 089 / 130 1433-0
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Abmahnung eBay: Rücksendekosten, Eingabe-fehler, Vertragstext & -schluss, Gerichtsstand

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:

hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
der Korrektur von Eingabefehlern
zum Gerichtsstand

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Abmahnung eBay Rücksendekosten

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

fehlerhafte Angaben bezüglich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

 

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Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

die Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:

hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.