Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten
Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten mache.
So soll einerseits der Verbraucher im Rahmen der sog. 40-Euro-Klausel die Rücksendekosten tragen, andererseits werbe der Händler damit, dass er die Kosten der Rücksendung trage.
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