Abmahnung ebay: Alte Widerrufsbelehrung und unlautere Werbung
Ein Ebay-Händler wurde wegen einer angeblich mehrfach fehlerhaften, weil veralteten, Widerrufsbelehrung und unlauteren Werbemethoden abgemahnt.
Er werbe irreführend mit den Aussagen „Gold“ und „Silber“, werbe mit Selbstverständlichkeiten und die Angaben zur Garantie seien unvollständig.
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