Abmahnung Internetshop: Grundpreis und Beginn der Widerrufsfrist
Ein Onlinehändler, der über seinen Webshop u.a. Massage-Öl verkauft wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und fehlerhaften Angaben in AGB und Widerrufsbelehrung abgemahnt.
Der Wettbewerber, der die Abmahnung über eine Rechtsanwaltskanzlei aussprechen ließ, bemängelt die fehlende Angabe des Grundpreises und fehlerhafte Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs.
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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