Abmahnung wegen „bekömmlichen“ Wein
Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung, die ein Webshop Betreiber wegen angeblich unlauterer Angaben zur Wirkung eines Weines erhalten hat vorgelegt.
Abgemahnt wird:
- angebliche Irreführung durch die Formulierung „bekömmlicher Wein“
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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