Abmahnung eBay Claudia Schneider durch RA Sandhage
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Frau Claudia Schneider wegen angeblichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Sandhage – Rechtsanwalt
Abmahner: Claudia Schneider
Begründung:angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandswert: 10.000 €