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Abmahnung Elisabeth Reinecke

Abmahnung Elisabeth Reinecke

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Elisabeth Reinecke wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Elisabeth Reinecke
Begründung:

angeblich fehlende oder fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung hinsichtlich

der Regelung der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
dem Fristbeginn
den Widerrufsfolgen
der Angabe der Telefonnummer

angeblich fehlerhafte AGB hinsichtlich des Transportrisikos

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.