Abmahnung Elisabeth Reinecke
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Elisabeth Reinecke wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Elisabeth Reinecke
Begründung:angeblich fehlende oder fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung hinsichtlich
der Regelung der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
dem Fristbeginn
den Widerrufsfolgen
der Angabe der Telefonnummerangeblich fehlerhafte AGB hinsichtlich des Transportrisikos
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 €