Kategorie -Eric Schmidt

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Abmahnung Sammelstelle: Eric Schmidt
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Abmahnung Eric Schmidt: Infos zum Vertragsschluss
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Abmahnung Eric Schmidt „Prüfzeichen“

Abmahnung Sammelstelle: Eric Schmidt

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung des Herrn Eric Schmidt informiert. 

 

Herr Eric Schmidt mahnt einen eBay-Händler wegen angeblich fehlender Pflichtangaben (Infos zum Vertragsschluss) ab. 

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Eric Schmidt
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe der technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Eric Schmidt: Infos zum Vertragsschluss

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Eric Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich unvollständigen Angaben zum Vertragsschluss.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sagsöz & Euskirchen Rechtsanwälte
  • Abmahner: Eric Schmidt
  • Begründung: angeblich fehlende Angaben zu den technischen Schritten, die zum Vergtragsschluss führen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 5.000 Euro

 

Unsere Empfehlung

 

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Abmahnung Eric Schmidt „Prüfzeichen“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Eric Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einem angeblich fehlenden Prüfzeichenr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Sagsöz & Euskirchen Rechtsanwälte

Abmahner: Eric Schmidt
Begründung:

angeblich fehlendes Prüfzeichen beim Vertrieb von Produkten zur Fahrzeugbeleuchtung

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro, Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.