Abmahnung Heike Schmidt
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und mehr.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Heike Schmidt
Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der sog. 40€-Klausel, angeblich fehlende Grundpreisangabe
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro
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