Abmahnung Irina Daunhawer
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Irina Daunhawer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Irina Daunhawer
Begründung:angeblich irreführende Werbung mit dem Begriff „Original“
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 7.500 Euro
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