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Abmahnung Irina Daunhawer

Abmahnung Irina Daunhawer

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Irina Daunhawer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Irina Daunhawer
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit dem Begriff „Original“

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 7.500 Euro

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.