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Kay Uwe Droll: Abmahnung wegen fehlender Gesamtpreisangabe
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Abmahnung Kay-Uwe Droll

Kay Uwe Droll: Abmahnung wegen fehlender Gesamtpreisangabe

Ein Webshop-Betreiber wurde von Herrn Kay Uwe Droll wegen angeblich fehlender Angabe des Gesamtpreises abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Kay Uwe Droll
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Komplettpreises (Produktpreis + Versandkosten)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Internetshop

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Abmahnung Kay-Uwe Droll

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Kay-Uwe Droll wegen angeblichem Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Kay-Uwe Droll
  • Begründung: angeblicher Verstoß gegen die PAngV im Zusammenhang mit der Gesamtpreisangabe (Versandkosten)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.