Abmahnung Michael Degenhardt
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Michael Degenhardt wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Michael Degenhardt
Begründung:angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (“40 Euro-Klausel)
angeblich widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist.Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €