Abmahnung Möbel Eins e.K. Kurt Bluml
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Möbel Eins e.K. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Möbel Eins e.K.
Begründung:angeblich irreführende Werbung mit dem Begriff „Echtes Leder“ (Gütezeichen) im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Möbeln.
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 31.557,20 €, Mehr erfahren