Kategorie -News

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Manipulierte Kundenbewertungen sind unlauter
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Impressum bei Facebook unter „Info“ nicht ausreichend
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Whitepaper: Neues Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung 2014
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Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Möbelversandhandel
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Leitfaden & Kommentar zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
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Irreführende Leistungsversprechen: Wirkungsaussagen für Kinesio-Tapes
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OLG München: Werbung mit „24 Monate Gewährleistung“ ist wettbewerbswidrig
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Abmahngefahr: Angabe der Rechtsform darf bei Werbemaßnahmen nicht fehlen
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Verkauf nur an Gewerbetreibende: Möglichkeiten einer wirksamen Beschränkung des Käuferkreises
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Bilderklau im Internet, die Copy&Paste-Falle: Welche Ansprüche hat der Rechteinhaber?
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Besichtigungsverfahren bei vermuteter Urheberrechtsverletzung
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BGH zur Möglichkeit der Verweigerung der Nacherfüllung
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Button-Lösung: Bestellfläche mit „Jetzt anmelden“ ist unzulässig
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Bannerwerbung auf Online-Spieleportal vs. Jugendschutz
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Speicherung von dynamischen IP-Adressen als Verstoß gegen Datenschutzrecht?

Manipulierte Kundenbewertungen sind unlauter

Gute Platzierungen in Rankings sowie positive Kundenbewertungen sind für Unternehmen goldwert. Folglich ist es lukrativ, negative Bewertungen möglichst zu unterdrücken oder sich einen hohen Ranking-Platz zu erkaufen.

Beides stellt jedoch irreführende Werbung dar und ist unlauter, denn die Nutzer gehen grundsätzlich von der Unverfälschtheit der Rankings aus. Im neunten Teil der Serie „Bewertungsportale im Internet und ihre Auswirkungen aus rechtlicher Sicht“ nimmt sich die IT-Recht Kanzlei des Phänomens des Astroturfings – der gefälschten Kundenbewertungen – an.

 

 

9. Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei – „Bewertungsportale im Internet und ihre Auswirkungen aus rechtlicher Sicht“:

 

Astroturfing – Manipulierte Kundenbewertungen sind unlauter

Die IT-Recht Kanzlei beantwortet diese und weitere Fragen zu Bewertungsportalen im Internet in einem ausführlichen Beitrag und in weiteren Beiträgen einer großen Serie zu Bewertungsportalen.

 

I. Unverfälschtheit von Bewertungen im Internet
Bewertungsportale und Meinungsforen im Internet erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Viele Verbraucher greifen vor dem Kauf neuer Produkte oder vor der Buchung eines Hotels auf die Erfahrungen anderer Verbraucher zurück. Insbesondere positive Bewertungen von Anbietern von Produkten und Dienstleistungen motivieren Kunden, die Leistungen der entsprechenden Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Andererseits schrecken einzelne besonders negative Bewertungen die Kunden ab.

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Impressum bei Facebook unter „Info“ nicht ausreichend

Immer häufiger wird die digitale Kommunikationsplattform „Facebook“ auch von Online-Händlern genutzt, die ihre Angebote auf einer eigens angelegten Seite des Netzwerkes aufführen und bewerben.

Dies dient vor allem dazu, den eigenen Internetauftritt einem breiteren Publikum zugänglich zu machen und gleichzeitig neue Zielgruppen, die über Seitenvorschläge des Netzwerkes selbst oder mittels der Empfehlung anderer Nutzer auf den Online-Händler aufmerksam werden, anzusprechen.

Allerdings müssen solche Online-Präsenzen gewissen gesetzlichen Anforderungen zum Verbraucherschutz genügen.

Mit Urteil vom 13.08.2013 hat nun das OLG Düsseldorf entschieden, dass eine Weiterleitung auf das jeweilige Impressum des Anbieters im Rahmen des Facebook-Auftritts über den „Info-Button“ ungenügend ist.

Die Pflicht zur Angabe eines Impressums im Internet
Ein im digitalen Geschäftsverkehr tätiger Händler ist nach §5 des Telemediengesetzes (TMG) grundsätzlich verpflichtet, sowohl im Rahmen des eigenen Internetauftritts als auch im Rahmen der Unterhaltung einer gewerbsmäßigen Seite in einem sozialen Netzwerk Angaben über seine Identität, Anschrift, Handelsregistereintragung und seine Vertretungsberechtigten zu machen.

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Whitepaper: Neues Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung 2014

Ab dem 13.06.2014 beginnt für Online-Händler wieder einmal eine neue Zeitrechnung, denn ab diesem Tag gelten die neuen Vorschriften des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie.

Auch das Widerrufsrecht und die dazugehörige Widerrufsbelehrung erfahren in diesem Zuge grundlegende Änderungen! Große Probleme bereitet die unausgegorene Muster-Widerrufsbelehrung des Gesetzesgebers, welche den Online-Händler vor eine Vielzahl von Herausforderungen stellt.

Das White Paper der IT-Recht Kanzlei und TÜV Süd s@fer-shopping stellt die gesetzlichen Änderungen vor, greit die Problemstellungen auf und versucht Lösungsansätze und Praxistipps zu geben. Wenn Sie sich bislang noch nicht mit den Änderungen zum Widerrufsrecht und der Widerrufsbelehrung beschäftigt haben, sollten Sie spätestens jetzt damit anfangen.

-> Dieses White Paper ist hierfür genau die richtige Lektüre!

Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Möbelversandhandel

Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Möbelversandhändlerin enthaltenen Versand- und Gefahrübergangsklausel befasst.

 

Die beklagte Möbelhändlerin betreibt auch einen Online-Shop. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Shop ist geregelt:

Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.

 

Der klagende Verbraucherschutzverband hält diese Klausel für unwirksam und nimmt die Beklagte auf Unterlassung ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern in Anspruch.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Klage auf die Berufung der Beklagten insoweit abgewiesen.

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Leitfaden & Kommentar zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Am 27.9.2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung im Bundesgesetzblatt verkündet.

Das Gesetz wird am 13.06.2014 in Kraft treten und damit ab diesem Zeitpunkt ohne Übergangsfrist einige signifikante Änderungen für den Online-Handel mit sich bringen. Dieser Leitfaden beschäftigt sich mit den wichtigsten hieraus resultierenden Änderungen für den Online-Handel mit Ausnahme der Änderungen zum gesetzlichen Widerrufsrecht.

Der Leitfaden erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch sind die dargestellten Meinungen und Lösungsansätze als allgemeinverbindlich zu verstehen. Wir möchten hierdurch vielmehr eine fachliche Diskussion zu den dargestellten Problemkreisen anregen und freuen uns auf entsprechendes Feedback aus dem Kreis unserer Leser.

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Irreführende Leistungsversprechen: Wirkungsaussagen für Kinesio-Tapes

Das LG Konstanz hat am 08.07.2013 in der Rechtssache Az.: 9 O 26/13 entschieden, dass die Werbung für Kinesio-Tapes nach dem medizinprodukterechtlichen Vorschriften als irreführend zu werten sind, da die beworbenen Wirkungsaussagen nicht durch wissenschaftliche Studien belegt seien.

Des Weiteren urteilte das Gericht, dass wissenschaftliche Studien aus dem Bereich der medizinischen Forschung vor Gericht nur dann als Beweise verwertbar seien, wenn das diese in der Gerichtssprache deutsch verfasst sind, so dass das Gericht den Inhalt der Studien verstehen kann.

I. Sachverhalt
Ein Onlinehändler bot auf seiner Website Kinesio-Tapes zum Kauf an, des Weiteren bot der Händler Lernkurse für Kinesiologie-Tapings an, hierbei bewarb der Onlinehändler seine Leistungen mit den nachstehenden Wirkungsaussagen:

• Durch Kinesiologie Taping kann der Heilprozess von Verletzungen eine Schmerzlinderung (…) herbeigeführt werden
• Durch Kinesiologie Taping kann (…) eine Verbesserung der Belastbarkeit herbeigeführt werden
• Sie können mit Hilfe einer Tapeanlage ihre Schmerzen (…) lindern

 

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OLG München: Werbung mit „24 Monate Gewährleistung“ ist wettbewerbswidrig

Im Online-Handel wird es aufgrund der stetig steigenden Zahl konkurrierender Anbieter immer wichtiger, die eigenen Produkte nicht nur hinsichtlich ihrer qualitativen Eigenschaften zu bewerben, sondern auch spezielle Vorzüge im Bereich der Kundenbetreuung und im Service anzupreisen.

Dabei wird oft auf sogenannte „Selbstverständlichkeiten“ zurückgegriffen, die scheinbare zusätzliche Dienste oder Gefälligkeiten des Anbieters verdeutlichen sollen, sich in Wirklichkeit aber aus allgemein verbindlichen gesetzlichen Regelungen ergeben und somit ohnehin von jedem Online-Händler zwingend zu beachten sind. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist das Werben mit solchen Selbstverständlichkeiten aber nicht selten unzulässig.

In seiner Entscheidung vom 09.09.2013 statuierte das OLG München nun, dass die die Ausweisung eines Produkts mit der Selbstverständlichkeit „24 Monate Gewährleistung“ auf der Website eines Online-Händlers eine wettbewerbswidrige Handlung darstellt, wenn diese so hervorgehoben wird, dass sie aus Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers als Besonderheit des betreffenden Angebots aufgefasst werden muss.

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Abmahngefahr: Angabe der Rechtsform darf bei Werbemaßnahmen nicht fehlen

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18.04.2013; Az. I ZR 180/12) hat entschieden, dass ein Unternehmen bei Werbemaßnahmen seine Rechtsform angeben muss. Andernfalls droht ein Verstoß gegen die Vorgaben des § 5a Abs. 2 und 3 Nr. 2 UWG.

 

Was ist geschehen? – Der Sachverhalt
In einer Zeitungsbeilage wurden Elektronikprodukte beworben, ohne dass der werbende Einzelkaufmann auf seine Eigenschaft als eingetragener Kaufmann („e.K.“) hinwies. Im Fehlen dieses Rechtsformzusatzes sah der Kläger einen Verstoß gegen § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, da die Identität des Werbenden nicht deutlich würde.

Die einschlägige gesetzliche Regelung des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG lautet, wie folgt:

„Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis in einer dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann, gelten folgende Informationen als wesentlich im Sinne des Absatzes 2, sofern sie sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergeben

 

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Verkauf nur an Gewerbetreibende: Möglichkeiten einer wirksamen Beschränkung des Käuferkreises

Im Artikel „Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende!“ – oder: Die Vorteile des B2B-Handels abmahnsicher nutzen“ wurden die Vorteile einer reinen B2B-Vermarktung sowie die Gefahren, die aus einer unsauberen Umsetzung der Beschränkung des Erwerberkreises auf Gewerbetreibende drohen dargestellt.

In Fortsetzung zu diesem Artikel sollen im Folgenden interessierten Händlern Möglichkeiten aufgezeigt werden, die einer rechtssicheren Beschränkung des Erwerberkreise auf Gewerbetreibende dienen können.

I. Das Problem
Die grundsätzliche Möglichkeit des Ausschlusses von Verbrauchern von den Angeboten eines Händlers steht außer Frage. Problematisch ist vielmehr das „Wie“ des Ausschlusses.

Die Rechtsprechung verlangt von Händlern, die den Erwerberkreis auf Gewerbetreibende beschränken, dass diese im Rahmen ihrer Angebote und der Abwicklung der Geschäfte alles ihnen Zumutbare unternehmen, um eine mögliche Verbraucherbeteiligung weitestgehend auszuschließen.

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Bilderklau im Internet, die Copy&Paste-Falle: Welche Ansprüche hat der Rechteinhaber?

Content-Klau im Internet durch einen Dritten – was nun? Welche Ansprüche stehen einem Rechteinhaber zu, der bemerkt hat, dass ein anderer sich seines geistigen Eigentums bedient hat? Das Recht bietet die Möglichkeit auf zivilrechtlichem und auf strafrechtlichem Wege vorzugehen…

I. Zivilrechtliche Ansprüche
Zivilrechtlich gibt es eine Reihe möglicher Ansprüche:

§ 97 UrhG als zentrale Anspruchsgrundlage lautet:

(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden.

 

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Besichtigungsverfahren bei vermuteter Urheberrechtsverletzung

Was tun bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzung, wenn die Beweise fehlen? Ein scharfes Schwert ist das so genannte Besichtigungsverfahren.

 

 

Besteht beispielsweise eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass der Konkurrent eines Software-Herstellers ohne Nutzungserlaubnis den Quellcode oder Teile des Quellcodes des Software-Herstellers nutzt, kann der Software-Hersteller seinen Besichtigungsanspruch gegen den Konkurrenten durchsetzen – und zwar ohne Vorwarnung…

 

 

I. Was tun bei Urheberrechtsverletzung?
Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, hat der Rechtsinhaber eine Reihe von Ansprüchen, z.B. Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

Freilich sollte er prüfen, ob er die Rechtsverletzung nachweisen kann, bevor er gegen den Rechtsverletzer vorgeht.

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BGH zur Möglichkeit der Verweigerung der Nacherfüllung

Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern kann.

 

Der Kläger schloss im August 2009 einen Leasingvertrag über einen Neuwagen. Er begehrt von dem Autohaus, das das Fahrzeug geliefert hatte, aus abgetretenem Recht der Leasinggeberin unter Berufung auf verschiedene Mängel des Fahrzeugs Nacherfüllung durch Lieferung eines Neufahrzeugs. Das Landgericht hat die Klage nach Einholung eines Sachverständigengutachtens abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht der Klage mit der Begründung stattgegeben, das Fahrzeug sei jedenfalls insoweit mangelhaft, als die automatisch an- und ausklappenden Außenspiegel nicht zuverlässig funktionierten; die Beklagte könne sich demgegenüber nicht darauf berufen, dass die Lieferung eines Neufahrzeugs für sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sei.

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Button-Lösung: Bestellfläche mit „Jetzt anmelden“ ist unzulässig

Mit seiner Entscheidung vom 17.07.2013 (Az. 97 O 5/13) hat das LG Berlin die Anforderungen an eine korrekte Beschriftung der Schaltflächen, über die sich Verbraucher vertraglich zur Zahlung eines Entgelts für eine bestimmte Dienstleistung oder Ware verpflichten, im Online-Handel konkretisiert.

 

 

Demnach ist die Beschriftung des „Bestell-Buttons“ mit der Angabe „Jetzt anmelden!“ unzulässig. Auch müssen verbraucherrelevante Bestellinformationen unmittelbar oberhalb des Buttons aufgeführt werden.
 

 

Die „Button“-Lösung zum 01.08.2012
Grundlage der Entscheidung bildet die Neufassung des §312g BGB, die zum Zwecke eines effizienteren Verbraucherschutzes im elektronischen Geschäftsverkehr zum 01.08.2012 in Kraft trat und wesentliche neue Pflichten für Online-Händler bei der Gestaltung von Websites zur Bestellung von entgeltlichen Dienstleistungen oder Waren vorsah (für eine umfangreiche Darstellung der neuen Pflichten siehe den entsprechenden Beitrag der IT-Recht-Kanzlei).

Um die Verbraucher vor potentiellen Kostenfallen zu schützen, waren Online-Händler nun verpflichtet, ihre Shops dergestalt zu verändern, dass auf jeder Bestellseite in hervorgehobener Weise die für den Verbraucher einschlägigen Informationen bezüglich…

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Bannerwerbung auf Online-Spieleportal vs. Jugendschutz

Aus Köln erreichen uns Nachrichten zum Thema Kinder- und Jugendschutz im Internet. Das Oberlandesgericht Köln hatte unter anderem darüber zu entscheiden, ob eine Bannerwerbung auf einem (auch) von Kindern genutzten Online-Spieleportal verschleierte Werbung im Sinne des § 4 Nr. 3 UWG darstellt (OLG Köln v. 12.04.2013, Az.: 6 U 132/12).

Anhand dieses Urteils lassen sich allgemeine Kriterien ableiten, wie Bannerwerbung auf für Minderjährige zugeschnittenen Websites auszusehen hat. Lesen Sie mehr zu diesen Kriterien in unserem Beitrag.

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Speicherung von dynamischen IP-Adressen als Verstoß gegen Datenschutzrecht?

Schon seit geraumer Zeit besteht Uneinigkeit darüber, ob (dynamische) IP-Adressen von den Betreibern einer Website gespeichert werden dürfen oder ob dies einen datenschutzrechtlichen Verstoß darstellt.

Kern der Frage ist dabei, inwieweit (dynamische) IP-Adressen als personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anzusehen sind. Das LG Berlin (31.01.2013; Az.: 57 S 87/08) hatte nunmehr darüber zu entscheiden, ob dynamische IP-Adressen als personenbezogene Daten anzusehen sind, lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.

I. Was ist eine IP-Adresse
Eine IP-Adresse ist eine Adresse in Computernetzen. Damit ein Computer im Internet agieren kann, muss er eindeutig identifizierbar sein. Deshalb wird eine individuelle IP-Adresse allen Geräten zugewiesen, welche an das Netz angebunden sind und macht so die einzelnen Computer erreichbar. Aufgrund der IP-Adresse können die einzelnen Router die Datenpakete an den richtigen Computer transportieren. Nach dem Adresssystem IPv4 bestehen IP-Adressen aus 4 Zahlenblöcken. Diese Zahlenblöcke liegen zwischen 0 und 255 und werden durch einen Punkt getrennt (so zum Beispiel: 123.45.67.189). Insgesamt ergibt sich eine 32 stellige Binärzahl.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.