Kategorie -News

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Werbung mit einem Gütesiegel: Das VDE-Prüfzeichen
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Links der Woche: E-Plus & O2, Google Suchergebnis, sündige Netzwerke, Cloud Computing vs. Trojaner
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Neue Etikettierungsregeln für Hersteller beim Inverkehrbringen von Staubsaugern
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Bewertungsportale im Internet und ihre Auswirkungen aus rechtlicher Sicht
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Wie werben Händler rechtssicher mit Preiswerbungsschlagwörtern?
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Links der Woche: Sixt vs. Rundfunkgebühr, Androiden mit Scharnier, Verdächtige Frequenzrechte
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Gesetz: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer
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Amazon will Preisparität nicht mehr durchzusetzen
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Effektives Controlling für mehr Erfolg im E-Commerce
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Verwechsel mich nicht – Zur Verwechslungsgefahr im Markenrecht
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Verkauf über Amazon: Ein rechtliches Wagnis für jeden Händler
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Content-Klau im Internet Teil 7: Bearbeitung statt 1:1-Kopie
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EU-Vorhaben zur Produktsicherheit und „Made in Germany“
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Kennzeichnung von Leuchten ab dem 01.03.2014 verpflichtend
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Internationaler Verkauf: Kann eine Firma ihren Gerichtsstand im Ausland haben?

Werbung mit einem Gütesiegel: Das VDE-Prüfzeichen

Immer häufiger sind auf gängigen Produkten spezifische Prüfzeichen zum Zwecke der Verbraucherinformation abgebildet, die dem potentiellen Käufer nicht nur die hohe Qualität der Ware, sondern vor allem auch deren Konformität mit gewissen Sicherheitsstandards vermitteln sollen.

Neben gesetzlich vorgeschriebenen Zeichen (wie z.B. der CE-Kennzeichnung) kommt auch den Zeichen privater Prüforganisationen hohe Bedeutung zu. Diese unterziehen die zu untersuchende Ware oft intensiveren Tests oder prüfen die Übereinstimmung der Produkte mit bestimmten Richtlinien über das gesetzliche Maß hinaus.

Auf der einen Seite ist allerdings vielen Verbrauchern die Bedeutung der verschiedenen Produktkennzeichen, die meist in Form von Logos oder Symbolen auftreten, nicht bekannt, obwohl sie primär als Hilfe bei der Kaufentscheidung dienen sollen.

Auf der anderen Seite nutzen Lieferanten und Händler vermehrt insbesondere die Zeichen privater Prüfverbände aufgrund mangelnder Transparenz der Vergabekriterien, ohne dabei die an die Nutzung gestellten spezifischen Anforderungen zu erfüllen. Dies geht nicht nur mit einem hohen Abmahnrisiko auf Grundlage des unlauteren Wettbewerbs einher, sondern kann auch dazu führen, dass der Zeichenmissbrauch selbst von der jeweiligen Prüforganisation geahndet wird.

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Links der Woche: E-Plus & O2, Google Suchergebnis, sündige Netzwerke, Cloud Computing vs. Trojaner

Wartet das letzte Grillwochenende der Saison auf uns, oder kommt noch das Eine oder Andere danach?

 

Auf jeden Fall warten an dieser Stelle noch unsere Links der Woche auf Sie.

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 36  (02.09. – 06.09.2013):  

 

  • 😐 EU-Kommission: Will über Fusion von E-Plus und O2 entscheiden, mehr…
  • 😐 Urteil: Google muss Suchergebnis nicht entfernen, mehr…
  • 🙁 Cloud Computing: „Nie war es so einfach, sich einen Trojaner einzufangen“, mehr…
  • 😉 Iran: Soziale Netzwerke sind „Sünde“ – nicht aber für die neue Politriege, mehr…
  • 😐 Kim Dotcom: Gibt Posten bei Mega für Parteigründung auf, mehr…
  • 😐 Wissenschaftler: Bundesrat soll Urheberrechtsreform stoppen, mehr…

Neue Etikettierungsregeln für Hersteller beim Inverkehrbringen von Staubsaugern

Die neue EU-Verordnung Nr. 665/2013 sieht einen umfangreichen Pflichtenkatalog für Hersteller („Lieferanten“) vor. So haben Hersteller ab dem 01.09.2014 bestimmte Staubsauger mit Etiketten zu versehen, die umfangreiche Informationen zum Energieverbrauch enthalten. Zudem sind neue Vorgaben bezüglich der Erstellung von Produktdatenblättern sowie der generellen Bewerbung von Staubsaugern zu beachten.

Lesen Sie die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei, welche die neuen Pflichten von Herstellern in Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Staubsaugern zum Gegenstand haben.

Frage: Was haben Lieferanten ab dem 01.09.2014 sicherzustellen?
Die „Lieferanten“ müssen gemäß Artikel 3 Abs. 1 EU-Verordnung Nr. 665/2013 sicherstellen, dass ab dem 1. September 2014

a) jeder

Universalstaubsauger mit einem gedruckten Etikett geliefert wird, dessen Gestaltung und Informationsgehalt den Vorgaben in Nr. 1.1, 2.1 und 3.1 des Anhang II der EU-Verordnung Nr. 665/2013 entspricht.

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Bewertungsportale im Internet und ihre Auswirkungen aus rechtlicher Sicht

Menschen kommunizieren gerne miteinander. Dies zeigen nicht zuletzt die sozialen Netzwerke, zu denen auch Bewertungsportale gehören. Darin können Verbraucher ihre Erfahrungen mit Produkten, Dienstleistungen und Unternehmen austauschen.

Wo Menschen sich begegnen, kann es aber auch zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Kundenrezensionen oder Berichte von Arztbesuchen können falsch oder beleidigend sein. Haftet in solchen Fällen nur die Person, die sich äußert, oder kann auch das Bewertungsportal zur Verantwortung gezogen werden, das die Bewertungen und Meinungen lediglich verbreitet? Die IT-Recht Kanzlei beantwortet diese und weitere Fragen zu Bewertungsportalen im Internet im Rahmen einer groß angelegten Beitragsserie.

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Wie werben Händler rechtssicher mit Preiswerbungsschlagwörtern?

Viele Händler sind sich unsicher, auf welche Art und Weise sie ihre Warenpreise bewerben dürfen, ohne dabei eine wettbewerbsrechtliche Irreführung hervorzurufen Ist es etwa bei der Eröffnung eines neuen Online-Shops zulässig, „Eröffnungspreise“ anzubieten? Darf man so einfach mit „Billig“- oder Dauertiefpreisen“ werben? Wie sieht es mit dem Begriff „Ladenpreis“ aus? Die IT-Recht Kanzlei hat über 25 Preiswerbungsschlagwörter zusammengetragen – samt einer Einschätzung des jeweiligen Abmahnrisikos.

 

 

„Ab-Preis“
Bewirbt ein Unternehmen seine Produkte blickfangmäßig herausgestellt unter Hinweis auf bestimmte Leistungsmerkmale mit einem „ab“-Preis, um bei den Kunden den Eindruck eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, muss das angepriesene Leistungsangebot jedenfalls dem Grunde nach auch mit den entsprechend beworbenen Leistungsmerkmalen bereits zu dem angegebenen Mindestpreis („ab-Preis“) (und nicht erst in höheren Preisvarianten) zu erhalten sein. Andernfalls stellt sich die Werbung als irreführend da. Urteil.

Achtung: Nach Ansicht des VG Freiburg ist jedoch die Angabe des Grundpreises als „Ab-Preis“ in der Werbung prinzipiell rechtswidrig. So spräche bereits der Wortlaut des § 2 Abs. 1 PAngV dagegen, , insoweit die Werbung mit „Ab-Preisen“ für zulässig zu halten. Denn darin sei von der Angabe des Grundpreises bzw. von dem Preis je Mengeneinheit die Rede.

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Links der Woche: Sixt vs. Rundfunkgebühr, Androiden mit Scharnier, Verdächtige Frequenzrechte

Die Woche fast geschafft, das Wochenende lacht und vielleicht auch Sie bei dem einen oder anderen unserer Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 35  (26.08. – 30.08.2013):  

 

  • 🙂 Rundfunkgebühren: Sixt prüft juristische Schritte gegen den Bayerischen Rundfunk, mehr…
  • 🙂 Die Rückkehr der Klapp-Smartphones: Androiden mit Scharnier, mehr…
  • 🙂 Duo: Nach millionenschwerem Cyber-Coup vor Gericht, mehr…
  • 🙂 Zwischenruf: Warum die NSA-Affäre alle angeht, mehr…
  • 🙂 PaintShop Pro: Wird 64-bittig, mehr…
  • 🙁 Verdächtiges Verhalten: Bei Versteigerung österreichischer Frequenzrechte, mehr…

Gesetz: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer

Der Deutsche Bundestag hat am 14.06.2013 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer bringt dieses Gesetz, das am 13.06.2014 in Kraft treten wird, massive Änderungen mit sich.

Dies nicht zuletzt deswegen, weil vorrangiges Ziel der damit in nationales Recht umgesetzten Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU die Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften in allen europäischen Mitgliedsstaaten ist. Künftig werden deutsche Verbraucher davon profitieren, dass sie auch beim Kauf in einem Onlineshop im europäischen Ausland dasselbe Schutzniveau wie bei einem Kauf im deutschen Onlineshop genießen. Der deutsche Verbraucher muss sich künftig also nicht mehr damit auseinandersetzen, wie es um die verbraucherschützenden Vorschriften in dem jeweiligen EU-Mitgliedsstaat bestellt ist, bevor er dort seinen Kauf tätigt. Umgekehrt wird es für die Unternehmer künftig wesentlich einfacher, auch im europäischen Ausland ihre Waren rechtssicher anbieten zu können.

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Amazon will Preisparität nicht mehr durchzusetzen

Amazon hat dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das Unternehmen beabsichtigt, die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen. Danach müssen Händler jedenfalls auch bei Amazon den jeweils günstigsten Preis anbieten. Nach der Mitteilung sind die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen. Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung.“

Quelle: PM des Bundeskartellamts

Effektives Controlling für mehr Erfolg im E-Commerce

Was sind die relevanten Kennzahlen für Ihr Unternehmen? Wie haben sich diese kurz-, mittel- und langfristig entwickelt und welche Erkenntnisse können Sie aus diesen Entwicklungen ableiten? Das kürzlich von shopanbieter.de und Edelweiß & Berge in Kooperation mit der plentymarkets GmbH und der Shopware AG erschiene kostenlose Whitepaper „Controlling für den Erfolg – mit einfachen Werkzeugen zu mehr Gewinn im E-Commerce“ beantwortet diese Fragen prägnant und gezielt für Online-Händler.

 

 

 

Das eigene Online-Business trotz der zu erwartenden Marktbereinigungen der nächsten Jahre auf Kurs zu halten und erfolgreich am Markt aktiv zu sein, wird Kernaufgabe vieler Online-Händler sein. Hierbei ist es essentiell, die wichtigsten Kennzahlen für das eigene Business zu kennen und im Blick zu behalten. Um auch noch kurzfristig regulierend eingreifen zu können, ist eine frühzeitige und professionelle Unternehmenssteuerung unabdingbar. Darüber hinaus muss man zu jeder Zeit über die internen Geschäftsentwicklungen informiert sein.

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Verwechsel mich nicht – Zur Verwechslungsgefahr im Markenrecht

§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG untersagt ausdrücklich einem Dritten im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen ohne Zustimmung des Inhabers der Marke zu verwenden, wenn wegen Identität oder Ähnlichkeit dieses Zeichens mit einer anderen Marke die Gefahr einer Verwechslung für die angesprochenen Verkehrskreise besteht. Die Gefahr kann sich dabei als unmittelbare, mittelbare oder auch assoziative Verwechslungsgefahr darstellen.

 

 

Verwechslungsgefahr im Markenrecht
Die Herkunftsfunktion der Marke ist verletzt, wenn die angesprochenen Verkehrskreise fälschllicherweise annehmen, dass bestimmte Waren oder Dienstleistungen aus demselben oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen. Dann hat sich die markenrechtliche Verwechslungsgefahr verwirklicht. Der Käufer entschied sich zum Kauf eines Produkts weil er annahm es gehöre zu der Marke, der er seit langem sein Vertrauen schenkt oder weil er schlichtweg annahm das Produkt sei dasjenige, das ihm aus der Werbung bekannt sei.

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Verkauf über Amazon: Ein rechtliches Wagnis für jeden Händler

Die IT-Recht Kanzlei hat Ihren Beitrag zum Verkauf auf der Plattform Amazon umfassend überarbeitet und ergänzt. Der Amazon-Marketplace und Amazon SellerCentral sind ein lukrativer Markt für Online-Händler. Leider werden einem von Seiten Amazons Steine in den Weg gelegt, die es nahezu unmöglich machen, rechtskonform Waren auf der Verkaufsplattform Amazon anzubieten.

Lesen Sie in unserem Beitrag mehr über das rechtliche Wagnis des Warenverkaufs über die Plattform Amazon.

Content-Klau im Internet Teil 7: Bearbeitung statt 1:1-Kopie

Nutzung fremden Contents ohne Lizenz des Rechtsinhabers? In Teil 6 der Serie wurden die so genannten Schranken des Urheberrechts erläutert. Daneben kann unter Umständen eine zulässige, nicht erlaubnispflichtige Bearbeitung vorliegen, wenn es sich nicht um eine 1:1-Kopie eines fremden Werkes handelt, sondern um dessen Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts. Die Bearbeitung ist dann selbst urheberrechtlich geschützt …

 

 

I. Bearbeitungen im Sinne des Urheberrechts
Ein urheberrechtlich geschütztes Werk kann als Vorlage für ein neues Werk dienen, bei dem es sich seinerseits um eine geistige Schöpfung handelt und das aus diesem Grunde auch selbst urheberrechtlichen Schutz genießen kann. Dem trägt § 3 UrhG Rechnung, der normiert, dass Bearbeitungen wie selbstständige Werke geschützt werden:

Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.

 

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EU-Vorhaben zur Produktsicherheit und „Made in Germany“

Die EU-Kommission will (zumindest mittelbar) ein Heiligtum der deutschen Industrie antasten: Nach einem Normvorschlag sollen künftig alle in der EU produzierten Produkte entweder mit „Made in EU“ oder „Made in [Mitgliedsstaat]“ gekennzeichnet werden – was als relativ harmlose Idee begann, hat nun eine hitzige Debatte über Sinn und Unsinn des Labels entzündet. Aber wie schlimm steht es nun um „Made in Germany“? Ein Überblick.

 

 

„Made in Germany“ – eine kurze Geschichte
Tatsächlich ist bis heute nicht endgültig geklärt, was „Made in Germany“ tatsächlich bedeutet. Ursprünglich wurde die Bezeichnung 1887 in Großbritannien eingeführt, um den dortigen Markt vor billigen Imitaten aus dem Ausland zu schützen. Als sich dann jedoch herausstellte, dass ausgerechnet die deutschen Produkte von besonders hoher handwerklicher Qualität waren, wandelte sich die Bezeichnung nach und nach vom Billiglabel zum Gütesiegel. Hierzulande wurde allerdings nie reglementiert, wann und wie das Label vergeben werden darf; lediglich die Rechtsprechung hat immer wieder…

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Kennzeichnung von Leuchten ab dem 01.03.2014 verpflichtend

Derzeit unterliegen Leuchten nicht der Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung. Dies wird sich ab dem 01.03.2014 ändern, da ab diesem Zeitpunkt die EU-Verordnung Nr. 874/2012 Lieferanten und Händlern einen umfangreichen Pflichtenkatalog beim Vertrieb von Leuchten aufgibt.

 

 

Insbesondere Händler werden bei jeglicher Werbung für Leuchten, in denen energiebezogene Informationen oder Preisinformationen zu einer bestimmten Leuchte bekannt gegebenen werden, umfangreiche Pflichtinformationen zu beachten haben. Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

 

 

Frage: Unterliegen Leuchten derzeit der Energieverbrauchskennzeichnung?
Dies ist nicht der Fall.

Frage: Ab wann unterliegen Leuchten der neuen Energieverbrauchskennzeichnung?
Die neue Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchten, die

für die in Artikel 1 EU Verordnung Nr. 874/2012 genannten Lampen ausgelegt sind und

an Endnutzer vermarktet werden,

Die kompletten FAQ zur Leuchtenkennzeichnung lesen (Link)

Internationaler Verkauf: Kann eine Firma ihren Gerichtsstand im Ausland haben?

Manchmal könnte es für Firmen vorteilhaft sein, den Gerichtsstand im Ausland zu haben. Etwa dann, wenn die Gerichte im eigenen Land nicht besonders schnell oder firmenfreudig urteilen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob dies überhaupt rechtlich zulässig ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Möglichkeiten vor.

 

 

I. Gerichtsstandsfestlegung (nur) durch Gerichtsstandsvereinbarung?
Will beispielsweise eine österreichische Firma gegenüber Gewerbetreibenden als Gerichtsstand die Stadt München haben, so stellt sich zunächst die Frage, ob dies überhaupt möglich  ist. Danach wäre zu klären, auf welchem Weg die Bestimmung des Gerichtsstands erreicht werden könnte.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.