Kategorie -News

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Mehrwertdienste Schweiz: Der richtige Umgang mit den kostenpflichtigen Nummern
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BGH bestätigt Zulässigkeit von Google Adword-Anzeigen
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Eine längere Vertragsannahmefrist als 2 Tage ist im Online-Handel unangemessen
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Hersteller können einen Verkauf nach UVP nicht verlangen
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Bilderklau ? Verletzung von Urheberrechten im Internet
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Komplett überarbeitet: eBook der IT-Recht Kanzlei zum Batteriegesetz
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ebay: Widerrufsfrist von einem Monat für Top-Verkäufer
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EU-Richtlinie WEEE 2012/19/EU : Auswirkungen für Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten
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Ecommerce Frankreich: Regeln für die Preisgestaltung nach französischem Recht
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Entwurf der Europäischen Union für gemeinsames EU-Kaufrecht
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Onlinehandel in England: Britisches Preisgestaltungsrecht
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Neue Kennzeichnungsvorgaben, gültig für ab 01.01.2013 in den Verkehr gebrachte Luftkonditionierer
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Preis für „Endreinigung“ muss im „Endpreis“ enthalten sein
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Verband Sozialer Wettbewerb: Abmahnungen gegen Wellness- und Fitness-Produkte
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Altölverordnung: Hinweispflichten für Onlinehändler

Mehrwertdienste Schweiz: Der richtige Umgang mit den kostenpflichtigen Nummern

Viele deutsche Mehrwertdienste-Anbieter unterhalten auch eigene Nummern für Österreich und die Schweiz, um vom gesamten deutschsprachigen Publikum erreicht zu werden. Bei den Nummern für die Schweiz sind einige Besonderheiten bei der Rechtslage zu beachten: Die Eidgenössische Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) sieht strenge Regeln für die kostenpflichtigen Nummern vor. Dazu gehören auch besondere Kennzeichnungsvorschriften für Internetpräsenzen.

 

Verordnung über Fernmeldedienste

 

 
Die [Verordnung über Fernmeldedienste]8https://www.admin.ch/ch/d/sr/784_101_1/index.html) (FDV) regelt den Wettbewerb im Bereich der Kommunikationsdienstleistungen in der Schweiz. Über die Einhaltung der FDV seitens der Anbieter wacht das Eidgenössische Bundesamt für Kommunikation (BAKOM).

Die Vorschriften für Mehrwertdienste finden sich in den Art. 35 ff. FDV. Eine vollständige Darstellung des Regelungsgehalts ist im Rahmen dieses Beitrages leider nicht möglich, daher wird im Folgenden auf die wichtigsten Punkte eingegangen.

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BGH bestätigt Zulässigkeit von Google Adword-Anzeigen

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 (Az.: I ZR 217/10) seine Rechtssprechung zur Zulässigkeit von Google Adword-Anzeigen ausdrücklich fortgeführt.

Die Buchung von fremden Markennamen als keywords verletzt danach keine Markenrechte, wenn die Anzeige so gestaltet ist, dass keinerlei Anschein einer wirtschaftlichen Verbindung zu den fraglichen Marken konstruiert werden könne.

 

Fall

Die Klägerin, Inhaberin der unter anderem für die Warengruppe Pralinen und Schokolade eingetragenen deutschen Wort-Bildmarke „MOST“ fühlte sich in ihren Rechten verletzt, als die Beklagte im Januar 2007 bei der Suchmaschine Google eine Adword-Anzeige für ihren Onlineshop für Geschenke, Pralinen und Schokolade schaltete. Als Schlüsselwort („Keyword“), dessen Eingabe in die Suchmaske das Erscheinen der Anzeige auslösen sollte, hatte die Beklagte den Begriff „Pralinen“ mit der Option „weitgehend passende Keywords“ gewählt. In der Liste der „weitgehend passenden Keywords“ stand jedoch auch das Schlüsselwort „most pralinen“. Daher erschien bei Eingabe des Suchbegriffs „MOST Pralinen“ auch am 19. Januar 2007 rechts neben den Suchergebnissen die Anzeige der Beklagten, mitsamt einem Link zu ihrer Webseite.

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Eine längere Vertragsannahmefrist als 2 Tage ist im Online-Handel unangemessen

Viele Online-Händler regeln in ihren AGB, dass die im Rahmen der eigenen Online-Präsenz dargestellten Waren und/oder Dienstleistungen nicht als verbindliche Angebote aufzufassen sind, sondern lediglich dazu dienen, den Kunden zur Abgabe eines Angebots aufzufordern.

Die Annahme des Angebots hat dann wiederum durch den Händler zu erfolgen, der sich hierfür in der Regel eine bestimmte Annahmefrist ausbedingt. Das LG Hamburg hat zu dieser Problematik kürzlich eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen.

Rechtlicher Hintergrund
Nach § 308 Nr. 1 BGB ist eine Bestimmung in AGB unwirksam, durch die sich der Verwender eine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Frist für die Annahme eines Angebots vorbehält. Welche Frist angemessen ist, ist nach Inhalt und wirtschaftlicher Bedeutung des Vertrages unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und der Verkehrsanschauung zu entscheiden. Bei Alltagsgeschäften ist man in der Rechtsprechung bislang von einer maximalen Annahmefrist von 14 Tagen ausgegangen. Allerdings hatte sich nach unserer Kenntnis bislang noch kein Gericht mit der Frage auseinandergesetzt, welche Annahmefrist im Online-Handel angemessen ist. Insoweit war zumindest in zahlreichen AGB von Online-Händlern bisher häufig von einer Annahmefrist von fünf Tagen die Rede.

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Hersteller können einen Verkauf nach UVP nicht verlangen

Ein Hersteller darf online Händler nicht zwingen, ihre Ware entsprechend den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers zu verkaufen. Der Händler kann in einem solchen Fall von dem Hersteller die Unterlassung dieser Aufforderung verlangen.

 

Der Hinweis auf die Preiskalkulation

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 06. November 2012 die Beschwerde gegen ein Urteil des Kartellsenats des Berliner Kammergerichts zurückgewiesen. Es ging einmal mehr um Schulranzen und Rücksäcke, die ein online Händler zu Preisen, die die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers deutlich unterschritten, im seinem online Shop angeboten hat.

Ein Außendienstmitarbeiter des Herstellers hatte den online Händler angerufen und ihm mitgeteilt, er könne die Preiskalkulation des Händlers für bestimmte Produkte nicht nachvollziehen. Auf Fragen des Händlers, ob diese Frage mit der zukünftigen Belieferung von Schulranzen und Rücksäcken des Herstellers zusammenhängt wich der Außendienstmitarbeiter des Herstellers aus.

Das Kammergericht sah hier dennoch einen Zusammenhang zwischen der zukünftigen Belieferung des Händlers und seiner Preispolitik und hat den Hersteller verurteilt, solche Äußerungen zu unterlassen.

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Bilderklau ? Verletzung von Urheberrechten im Internet

Das Internet. Unendliche Weiten. Ein Hort der Freiheit mit einer grenzenlosen Vielfalt an frei verfügbaren, lizenzfreien Bildern. Falsch. Bilderklau im Internet ist, entgegen der weitläufigen Ansicht vieler Nutzer, genau wie im „wahren“ Leben nicht nur möglich sondern auch mit entsprechenden Konsequenzen verbunden.

Wie schnell hat man mit Copy&Paste mal ein Bild kopiert und benutzt, und dabei (bewusst) vergessen, dass die Aneignung fremder Bilder der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf. Fehlt diese, wird man als Dieb entsprechend zur Kasse gebeten, denn es drohen kostenintensive Abmahnungen wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

 

1. Bilder im Internet

 
Was wäre eine Angebotsseite bei eBay oder anderen Verkaufsplattformen im Internet ohne die entsprechenden Bilder zur Artikelbeschreibung? Der Kaufentschluss entsteht bei vielen Kunden erst mit der visuellen Wahrnehmung des begehrten Artikels in Bildform. Je professioneller die visuelle Darstellung des beworbenen Artikels, um so höher sind auch die Verkaufschancen des jeweiligen Händlers.

Daher investieren einige Online-Händler viel Zeit und Geld in die bildliche Darstellung der von ihnen angebotenen Artikel. Sei es, dass mit viel Aufwand die Fotos selber hergestellt werden. Sei es, dass durch die Beauftragung eines professionellen Fotografen eine nicht unerhebliche Summe investiert wird. Um so ärgerlicher ist es, wenn sich später diese Bilder bei einem anderen Anbieter finden lassen.

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Komplett überarbeitet: eBook der IT-Recht Kanzlei zum Batteriegesetz

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr eBook zum Batteriegesetz komplett überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht.

Das eBook umfasst 67 Seiten und richtet sich an Hersteller, Importeure und Vertreiber gleichermaßen. Es beschreibt ausführlich die diversen rechtlichen Vorgaben, die beim Inverkehrbringen und/oder Anbieten von Batterien in Deutschland zu beachten sind. Zudem enthält es eine Vielzahl detaillierter Begriffsbestimmungen – gerade unter Berücksichtigung der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Auch Spezialthemen werden besprochen, wie etwa das Thema „Versand von Lithiumbatterien“.

Das aktuelle eBook der IT-Recht Kanzlei steht hier kostenlos zur Verfügung.

ebay: Widerrufsfrist von einem Monat für Top-Verkäufer

Wer ab Herbst 2013 noch die Auszeichnung „Verkäufer mit Top-Bewertung“ erhalten bzw. behalten möchte, hat zukünftig noch höhere Anforderungen zu erfüllen als bisher.

Dies betrifft insbesondere die Verlängerung der Widerrufs- und Rückgabefristen über das gesetzliche Maß von 14 Tagen hinaus, das verpflichtende Angebot einer kostenlosen Versandoption und eine Höchstbearbeitungsdauer von nur einem Werktag.

1. Was ist eigentlich der „Verkäufer mit Top-Bewertung“?
Kurz gesagt handelt es sich hierbei um sogenannte „Power-Seller“, die einen herausragenden Kundenservice bieten, und denen daher von eBay einige Vergünstigungen eingeräumt werden. „Power-Seller“ sind registrierte, gewerbliche Verkäufer, die mindestens 90 Tage bei eBay registriert sind, einen gewissen Mindestumsatz erreichen (zukünftig mind. EUR 1.000 p.A.), mindestens 100 Transaktionen p.A. tätigen, und unter anderem auch nicht gegen die eBay-Grundsätze verstoßen. Was genau eBay unter herausragendem Kundenservice versteht bzw. zukünftig verstehen wird, und welche Vergünstigungen man als Topverkäufer hat, soll im Folgenden eingehender dargestellt werden.
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EU-Richtlinie WEEE 2012/19/EU : Auswirkungen für Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und Onlinehändler, die solche Geräte vertreibt, werden sich auf die neue EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE-Richtlinie 2012/19/EU) einrichten müssen.

Der Anwendungsbereich der neuen WEEE wird erweitert und nach einer Übergangsfrist bis zum 15.08.2013 auf alle Elektro- und Elektronikgeräte ausgedehnt. Es bleibt bei der nationalen Registrierung, eine ursprünglich vorgesehene einheitliche EU-Registrierung ist gescheitert. Hersteller können jedoch in anderen EU-Mitgliedsstaaten, in denen sie ihre Produkte verkaufen, einen Bevollmächtigten bestimmen, der die dortige Registrierung vornimmt. Es wird nicht mehr nötig sein, eine Niederlassung für die Aufgabe der Registrierung zu begründen. Die Begriffsbestimmung des Herstellers wird präzisiert.

Die Nichtbeachtung der Herstellerpflichten kann als ein unlauterer Wettbewerbsvorteil angesehen werden mit der Folge, dass Abmahnungen durch den Konkurrenten drohen.

Die IT-Recht-Kanzlei will die betroffenen Hersteller und Onlinehändler mit den wichtigsten künftigen Änderungen im Vergleich zum geltenden ElektroG vertraut machen.

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Ecommerce Frankreich: Regeln für die Preisgestaltung nach französischem Recht

Die Preisgestaltung ist eine der wichtigsten Fragen, die beim Onlinehandel nach französischem Recht eine Rolle spielen. Ein deutscher Onlinehändler, der Waren in Frankreich vertreibt, sollte daher bei der Gestaltung seiner (französischen) Internetpräsenz gerade auf diesen Punkt Wert legen.

Die IT-Recht Kanzlei berät deutsche Onlinehändler, die in Frankreich Geschäfte machten wollen und bietet Rechtstexte für den Onlinehandel in Frankreich an. Bei der Einzelberatung ist die Preisgestaltung eine wichtige Frage, die immer geprüft werden muss.

Es geht im Folgenden darum, für die Praxis einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten Punkte zu geben, die bei der Preisgestaltung auf der Webseite des deutschen Onlinehändlers beachtet werden müssen.

1. Vollständige Preisangabe
Vollständige und klare Preisangabe (L.113-3, L 121-18 Code de la consommation), der Preis ist in Euro und als Endpreis anzugeben, d.h. einschließlich der Mehrwertsteuer (Artikel 1, Arrêté du 03.12.1987). Immer wieder taucht hier die Frage auf, ob die französische oder die deutsche Mehrwertsteuer zu berücksichtigen ist. Bei innergemeinschaftlicher Lieferung an erwerbsteuerpflichtige Abnehmer ist die sog. Erwerbschwelle für die Frage entscheidend, ob die deutsche oder französische Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Der deutsche Onlinehändler sollte hier den Rat seines Steuerberaters einholen.

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Entwurf der Europäischen Union für gemeinsames EU-Kaufrecht

Seit Ende des Jahres 2011 liegt ein Entwurf der Europäischen Union für ein gemeinsames EU-Kaufrecht vor. Dieses soll zukünftig für grenzüberschreitende Kaufverträge gelten. Die Anwendung des EU-Kaufrechts soll für die Vertragsparteien dabei lediglich optional sein, d. h. sie sollen selbst bestimmen können, ob es für ihren Vertrag gelten soll oder nicht. Welchen Zweck das neue EU-Kaufrecht hat, welche Regelungen darin enthalten sind und wann es in Kraft treten wird, erläutert die IT-Recht Kanzlei in einem ausführlichen Beitrag.

 

I. Ein neues Kaufrecht stellt sich vor

Online-Händler aus Deutschland müssen sich permanent mit dem deutschen Kaufrecht beschäftigen. Dies betrifft insbesondere das Verbraucherschutzrecht – Stichwort Fernabsatzwiderrufsrecht. Händler, die ihre Waren lediglich an Käufer aus Deutschland verkaufen wollen, können sich trotz der Vielzahl zu beachtender Regelungen noch relativ gut auf die rechtlichen Vorgaben einstellen. Denn werden das zwingende AGB-Recht, die Impressumspflichten, die einschlägigen Belehrungspflichten wie in Bezug auf das Fernabsatzwiderrufsrecht etc. eingehalten, so hat ein Webshop-Betreiber mit einem bloß deutschen Kundenkreis nichts zu befürchten. Anders sieht es aus, wenn ein Händler seine Waren auch in einen oder gar in mehrere andere EU-Mitgliedstaaten verkaufen will. Dabei gibt es eine Vielzahl rechtlicher Hürden, die vor allem für kleinere bis mittel große Händler oftmals unüberwindbar scheinen.

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Onlinehandel in England: Britisches Preisgestaltungsrecht

Die IT-Recht Kanzlei betreut deutsche Onlinehändler, die Waren nach Großbritannien vertreiben wollen. Großbritannien ist der größte Onlinemarkt in der EU. Die IT-Recht Kanzlei bietet englischsprachige Rechtstexte wie AGB und Datenschutzerklärungen für den Onlinehandel in Großbritannien an.

Sie betreut auch Mandanten bei der korrekten Darstellung ihrer Internetpräsenz, die auf Kunden in Großbritannien ausgerichtet ist.

Die richtige Preisangabe ist eine der größten Herausforderungen bei der Gestaltung der Internetpräsenz für den Onlinehandel in Großbritannien. Entgegen der Erwartung einer liberalen Handhabung der Preisgestaltungsregeln in Großbritannien ist das Gegenteil richtig. Es gibt eine Menge von zwingenden Regeln zu beachten. Im Folgenden soll ein Überblick über die wichtigsten Preisgestaltungsregeln gegeben werden, die beim Onlinehandel mit Verbrauchern in Großbritannien gegeben werden.

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Neue Kennzeichnungsvorgaben, gültig für ab 01.01.2013 in den Verkehr gebrachte Luftkonditionierer

Die EU-Verordnung Nr. 626/2011 regelt die Kennzeichnung von netzbetriebenen Luftkonditionierer neu, die seit dem 01.01.2013 in den Verkehr gebracht worden sind.

Wie sind in Zukunft Luftkonditionierer im Ladengeschäft oder etwa im Fernabsatzhandel zu kennzeichnen? Was haben Hersteller und/oder Importeure beim Inverkehrbringen von Luftkonditionierern zu beachten? Lesen Sie die nachfolgenden FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei.

Frage: Was ist ein „Luftkonditionierer“?Ein

Luftkonditionierer ist ein Gerät für das Kühlen und/oder Heizen von Innenraumluft mit einem von einem elektrischen Verdichter getriebenen Dampfverdichtungszyklus, einschließlich Luftkonditionierern, die zusätzliche Funktionen wie Entfeuchtung, Reinigung, Umwälzung oder zusätzliche Heizung der Luft mittels elektrischer Widerstandsheizung aufweisen, sowie Geräte, die Wasser (entweder auf der Verdampferseite gebildetes Kondenswasser oder von außen zugeführtes Wasser) zur Verdampfung am Verflüssiger verwenden können, sofern das Gerät auch ohne zusätzliches Wasser und nur mit Luft verwendet werden kann.

 

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Preis für „Endreinigung“ muss im „Endpreis“ enthalten sein

Ein Vermieter von Ferienwohnungen muss in seiner Werbung im Preis für die Wohnungen auch die zwingend anfallenden Kosten für die Endreinigung einrechnen.

Dies hat der für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts unter Hinweis auf die Vorschriften der Preisangabenverordnung entschieden. Das Gericht hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes einem Vermieter von Ferienwohnungen untersagt, für Ferienwohnungen mit Mietpreisen zu werben, in die nicht die Kosten für die obligatorische Endreinigung eingerechnet sind.

Zum Sachverhalt: Ein Vermieter von Ferienwohnungen an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste warb auf seinem Internetauftritt für verschiedene Wohnungen. Unter jeder der beworbenen Wohnungen befand sich eine Tabelle, in der die pro Woche zu zahlenden Preise – aufgegliedert nach Hauptsaison, Nebensaison und Sparwochen – angegeben wurden. Erst…

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Verband Sozialer Wettbewerb: Abmahnungen gegen Wellness- und Fitness-Produkte

Der „Verband Sozialer Wettbewerb e.V.“ (VSW) scheint sich auf den Wellness-Sektor einzuschießen: Der IT-Recht Kanzlei liegt aktuell eine Abmahnung vor, in der gleich gegen mehrere Wellness- bzw. Fitness-Produkte vorgegangen wird.

Konkret betroffen sind die Artikel „Celluless MD“, „Gym Form Duo“ und „Dyna-Muskeltrainer“, die mit übertriebenen Wirkversprechen angeboten wurden. Ein (un-)schöner Anlass, einmal die Problemfelder „Wellness-Werbung“ und „Wettbewerbsvereine“ etwas näher zu betrachten.

Abgemahnte WerbungDie Abmahnungen beziehen sich auf irreführende Werbeaussagen im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG. So solle das Massagegerät „Celluless MD“ mit einer speziellen Vakuumtechnik und besonderen Massageköpfen Fettzellen abbauen, Cellulite reduzieren und allgemein den Körper verschlanken. Das Muskelstimulationsgerät „Gym Form Duo“ sollte per elektronischer Stimulation den Muskelaufbau fördern und den Trainingseffekt derart steigern, dass in halber Trainingszeit das doppelte Resultat erzielt werden könne. Auch der „Dyna-Muskeltrainer“ sollte dies schaffen, und darüber hinaus noch beachtliche Resultate erbringen, etwa 60 Sit-ups in nur zwei Minuten.

All das widerspricht natürlich gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen und ist daher in die Kategorie „Quatsch“ einzuordnen. Leider ist das in diesem Fall gar nicht so witzig, weil im deutschen Wettbewerbsrecht Quatsch relativ teuer werden kann. Im vorliegenden Fall kam es zur Abmahnung, die mit € 166,60 zumindest noch recht glimpflich beziffert war.

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Altölverordnung: Hinweispflichten für Onlinehändler

Drei relativ neue Entscheidungen haben für Online-Händler strengere Anforderungen an die Hinweispflicht über die Altölentsorgung gem. § 8 Abs.1 S.2 AltölV aufgestellt.

Der Hinweis muss, sofern die Produkte in Deutschland in Verkehr gebracht werden, in deutscher Sprache abgefasst und dem jeweiligen Produkt eindeutig zugeordnet sein. Dabei sollte er im Online-Shop des Händlers auf einer Seite vorgehalten werden, die der Verbraucher zwingend passieren muss, bevor er die Ware in den virtuellen Warenkorb legen und damit den Bestellvorgang einleiten kann. Einzelheiten hierzu im nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

Die Altölverordnung (AltölV) regelt den Umgang mit gebrauchten Ölen, welche als Abfall anfallen. Interessant ist insbesondere der zweite Abschnitt der Verordnung (§§ 7 bis 9), welcher Verkäufern von Ölen bestimmte Pflichten auferlegt. Diese sind auch für Onlinehändler von Motorölen und ähnlichem bei einem Verkauf über den eigenen Shop oder über Ebay zu beachten.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.