Kategorie -News

1
Neues Widerrufsrecht: Wichtige Änderungen für Online-Händler wohl zum 13.06.2014
2
CE-Kennzeichnung und das neue Produktsicherheitsgesetz
3
Händler haften für Wettbewerbsverstöße durch Amazon bei AdWords-Werbung
4
Neue Hinweise eBays zum Widerrufsrecht – ein Bärendienst?
5
Leuchten mit fest verbundenen Lichtquellen ab sofort registrierungspflichtig
6
Das „Produkt des Jahres“: Wer mit Titeln wirbt, muss auch Quellen nennen!
7
„ Das unlesbare Buch“ und die Grenzen des urheberrechtlichen Zitatrechts
8
SEPA: Anstehende Änderungen und Probleme für e-Trader
9
LG Bochum: Abbruch einer eBay-Auktion bei kleinen Mänglen zulässig
10
Mit der eigenen UVP werben: Darf ein Hersteller das eigentlich ?
11
Die neuen Hinweise eBays zum Widerrufsrecht – ein Bärendienst am Händler?
12
Ab März 2013: EU-Holzverordnung sieht neue Pflichten beim Inverkehrbringen von Holz vor
13
Koppelung von Warenerwerb und Gewinnspiel nicht generell wettbewerbswidrig
14
„Geprüfte Sicherheit“: Wettbewerbswidrige Darstellung des TÜV-/GS-Zeichens in der Werbung
15
Versandhandel mit Lebensmitteln: In der Produktbeschreibung müssen Zusatzstoffe genannt sein!

Neues Widerrufsrecht: Wichtige Änderungen für Online-Händler wohl zum 13.06.2014

Im Wege der Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechterichtline 2011/83/EU (VRR) in nationales Recht ergeben sich künftig gravierende Änderungen für Händler im Ecommerce.

Über die Inhalte der VRR hatten wir bereits im Jahr 2011 in einer umfassenden Serie informiert. Einen ersten Ausläufer der VRR bekamen deutsche Händler schon zum 01.08.2012 zu spüren: Die Änderungen des § 312g BGB zur Umsetzung der „Buttonlösung“ in nationales Recht verursachten einen enormen Umstellungsaufwand und ließen in der Praxis viele Frage offen.

Die „Buttonlösung“ ist jedoch nur ein kleiner Vorgeschmack dessen, was Händler im Ecommerce im Rahmen der weiteren Umsetzung der VRR noch erwarten wird.

Einleitung
Am 13.12.2013 endet die Frist zur Umsetzung der VRR in nationales Recht. Der deutsche Gesetzgeber arbeitet dementsprechend bereits fleißig an dieser Umsetzung. So hat das Bundesministerium der Justiz am 19.09.2012 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der VRR vorgestellt. Am 19.12.2012 veröffentlichte die Bundesregierung ihren Gesetzesentwurf zur Umsetzung der VRR. Ausweislich des Artikel 14 des Regierungsentwurfs sollen die entsprechenden Änderungen des BGB und EGBGB am 13.06.2014 in Kraft treten.

Zunehmend kristallisiert sich nun heraus, mit welchem Anpassungsbedarf Händler im Ecommerce ab dem 13.06.2014 zu rechnen haben.

Fest steht: Der Anpassungsbedarf ist erheblich.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

CE-Kennzeichnung und das neue Produktsicherheitsgesetz

Die IT-Recht Kanzlei setzt sich in ihren aktuellen FAQ ausführlich mit dem Thema „CE-Kennzeichnung“ auseinander – unter Berücksichtigung des neuen Produktsicherheitsgesetzes. Was bedeutet das „CE-Kennzeichen“? Welche Produkte müssen gekennzeichnet werden? Wer ist Hersteller? Wieso ist der Begriff „Inverkehrbringen“ so entscheidend? Wie erlangt man das CE-Kennzeichen und auf welche Art und Weise sind Produkte konkret zu kennzeichnen? Diese und viele weitere Fragen werden ausführlich behandelt.

Händler haften für Wettbewerbsverstöße durch Amazon bei AdWords-Werbung

Millionen Onlinehändler nutzen die Plattform Amazon für ihren Warenabsatz. Doch neben großen wirtschaftlichen Gewinnen, bringt dies auch große Abmahnungsgefahren mit sich. Die Rechtsprechung hat eine verschuldensunabhängige Haftung der Händler für Wettbewerbsverstöße seitens Amazon im Zusammenhang mit ihren Angeboten etabliert.

Aktuell hat das LG Frankfurt in seinem Beschluss vom 07.11.2012 (Az.: 2-06 O 552/12) klargestellt, dass Amazon-Händler für wettbewerbswidrige AdWords-Anzeigen haften, selbst wenn nicht sie, sondern Amazon ohne deren Wissen diese geschaltet haben.

Google AdWords ist eine Form der Online-Werbung von Google Inc. Die sog. Google AdWords werden insbesondere auf den Google Suchseiten geschaltet. Es handelt sich hierbei um Werbeanzeigen, die ganz oben auf der Suchtreffer-Seite über bzw. neben den organischen Suchergebnissen zu sehen sind. Gibt der Nutzer ein bestimmtes Schlüsselwort (keyword) in die Suchmaschine ein, so erscheint die geschaltete Werbeanzeige.

Amazon hatte für einen ihrer Händler einer AdWords-Anzeige bei Google geschaltet, in welchem eine kostenlose Lieferung ab einem Bestellwert von 20 € angepriesen wurde. In Wirklichkeit fielen jedoch auch bei einem Bestellwert über 20 € Lieferkosten an.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Neue Hinweise eBays zum Widerrufsrecht – ein Bärendienst?

Seit Kurzem blendet der Plattformbetreiber eBay bei einer Vielzahl gewerblicher Angebote zwei neue Hinweise, direkt oberhalb der Widerrufsbelehrung des Händlers ein.

Diese Hinweise bringen aufgrund ihrer ungenauen Formulierung nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei ein erhebliches Irreführungspotential mit sich.

Wenn auch (noch?) nicht alle gewerblichen eBay-Angebote die – wohl ohne Zutun des Händlers – angezeigten Hinweise „Nachdem der Artikel bei Ihnen eingegangen ist, widerrufen Sie den Kauf oder geben Sie den Artikel innerhalb dieser Rückgabefrist zurück: 14 Tage“ und „Widerrufsrecht: Käufer trägt die Rücksendekosten, wenn der Artikelpreis 40 Euro nicht übersteigt“ enthalten, ist damit zu rechnen, dass künftig sämtliche gewerblichen eBay-Angebote mit diesen Hinweisen versehen werden.

Diese – von eBay wohl gut gemeinten – Hinweise bereiten den betroffenen Händlern nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht erhebliche Probleme.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Leuchten mit fest verbundenen Lichtquellen ab sofort registrierungspflichtig

Die Stiftung EAR hat zum 1. Februar 2013 ihre Verwaltungspraxis zur Abgrenzung von Lampen und Leuchten an die europäischen Ökodesign-Vorschriften angepasst.

Diese enthalten sehr genaue und umfassende Begriffsbestimmungen für die verschiedenen Arten von Lampen und Leuchten. Seit dem 01.02.2013 fallen somit auch Leuchten (mit Ausnahme von Glühlampen) mit fest verbundenen, nicht austauschbaren Lichtquellen unter die Registrierungspflicht des ElektroG.

Wie folgt wird nun die „Leuchte“ definiert:

„Leuchte bezeichnet ein Gerät zur Verteilung, Filterung oder Umwandlung des von einer oder mehreren Lichtquellen übertragenen Lichts, das alle zur Aufnahme, zur Fixierung und zum Schutz der Lichtquellen notwendigen Teile und erforderlichenfalls Hilfselemente zusammen mit den Vorrichtungen zu ihrem Anschluss an die Stromquelle, jedoch nicht die Lichtquellen selbst umfasst.“ Quelle: Stiftung EAR, Regelsetzung Produktbereich 5 (PB 5)

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Das „Produkt des Jahres“: Wer mit Titeln wirbt, muss auch Quellen nennen!

Die Herausstellung eines Artikels als „Produkt des Jahres“ ist nicht statthaft, wenn keine näheren Angaben über die Wahl als solche und auch keine Fundstelle für weitere Informationen angegeben werden. Die Anpreisung ohne weitere Informationen stellt nach Ansicht des OLG Hamm eine Irreführung des Verbrauchers dar, da diesem wesentliche Informationen vorenthalten werden – der interessierte Kunde kann sich kein Bild über Wahlmodus und Vergleichsgruppe machen (vgl. aktuell OLG Hamm, Urt. v. 30.08.2012, Az. I-4 U 59/12).

Stein des Anstoßes war ein beutelloser Staubsauger einer bekannten britischen Marke, der von einem deutschen Unternehmen zum Kauf angeboten wurde. In der Werbung dieses Unternehmens war man damit, dass das Modell „DC26 wood+wool“ zum „Produkt des Jahres 2010“ gewählt worden sei:

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

„ Das unlesbare Buch“ und die Grenzen des urheberrechtlichen Zitatrechts

Unter dem Titel „Das unlesbare Buch“ wollte ein britischer Verlag kommentierte Originalauszüge aus Adolf Hitlers „Mein Kampf“ herausbringen. Der Freistaat Bayern als Inhaber der urheberrechtlichen Verwertungsrechte ging gerichtlich dagegen vor. Eine Veröffentlichung sei eine Urheberrechtsverletzung und dem Verlag daher zu untersagen. Der Verlag berief sich auf das Zitatrecht gemäß § 51 UrhG. Das OLG München (Urteil vom 14.06.2012; Az.: 29U 1204/12) hatte über die Grenzen des urheberrechtlichen Zitatrechts zu entscheiden …

I. Das Zitatrecht als Schranke des Urheberrechts

Als Urheberrecht wird grundsätzlich das Recht bezeichnet, das in materieller und ideeller Weise das geistige Eigentum schützen soll. Es wird beschränkt durch die Regelungen in den §§ 44a ff. UrhG. Durch diese so genannten Schranken werden die Rechte des Urhebers begrenzt, denn innerhalb der Schranken ist es anderen Personen gestattet, das Werk zu nutzen.

Eine wichtige Schranke stellt das Zitatrecht gemäß § 51 UrhG dar. Danach ist die Verbreitung oder Vervielfältigung von ganzen Werken oder Auszügen möglich, sofern die Nutzung durch ihren besonderen Zweck gerechtfertigt ist.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

SEPA: Anstehende Änderungen und Probleme für e-Trader

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) hat bisher dafür gesorgt, dass grenzüberschreitende Zahlungen in Europa billig, schnell und fehlerfrei zu bewerkstelligen sind. Künftig soll SEPA noch deutlich ausgeweitet werden und sukzessive die bisherigen Zahlungsmöglichkeiten auch im Inland ablösen. Gleichzeitig sollen die Verbraucherrechte gestärkt werden – wohl zulasten der Händler.

Das System SEPA (Single Euro Payments Area, einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) regelt im Wesentlichen den (unbaren) europäischen Zahlungsverkehr durch standardisierte Verarbeitungsvorgänge. Hierdurch werden grenzüberschreitende Zahlungen einfacher, und die Fehlerquote aufgrund inkompatibler nationaler Zahlungssysteme entfällt.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

LG Bochum: Abbruch einer eBay-Auktion bei kleinen Mänglen zulässig

Während der Dauer einer eBay-Auktion kann es immer einmal passieren, dass bei dem eingestellten Gegenstand ein Mangel auftritt – in diesem Fall ist es laut eBay möglich, die Auktion abzubrechen.

Auch das Landgericht Bochum hat nun in einem konkreten Fall bestätigt, dass ein solcher Abbruch rechtens war, obwohl es sich bei dem Mangel nur um einen Lappalie handelte (vgl. aktuell LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Az. 9 S 166/12).

Der Sachverhalt ist schnell geschildert: Ein eBay-Mitglied stellte sein Fahrzeug, einen Mercedes der A-Klasse, bei eBay zum Verkauf ein. Kurz darauf bemerkte er, dass die Zentralverriegelung des Fahrzeugs ihren Dienst quittiert hatte, und brach die Auktion daraufhin wieder ab – zu diesem Zeitpunkt hatte ein Bieter jedoch schon einen Euro auf das Fahrzeug geboten. Die Zentralverriegelung konnte kurze Zeit später für etwa 65 Euro repariert werden, das Fahrzeug wurde daraufhin in einem anderen Portal für 2.800 Euro.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Mit der eigenen UVP werben: Darf ein Hersteller das eigentlich ?

Die Werbung mit einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) ist es ein weit verbreitetes Werbemittel, um Kunden anzuziehen, denn es suggeriert dem Käufer, dass dieser es mit einem besonders günstigen Angebot zu tun hat.

Die grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit dieser Art von Werbung für Händler ist weitestgehend geklärt. Fraglich bleibt jedoch, ob auch ein Hersteller selbst, der gleichzeitig Händler ist, mit seiner eigenen UVP werben darf.

 

I. Grundvoraussetzungen für die Zulässigkeit von Werbung mit einer UVP

 

Die Werbung mit einer UVP basiert auf einer Gegenüberstellung des vom Händler verlangten (niedrigeren) Preises mit der UVP des Herstellers. Auf diese Weise deutet der direkte Vergleich mit der Herstellerempfehlung eine Preisgünstigkeit im Marktvergleich an.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Die neuen Hinweise eBays zum Widerrufsrecht – ein Bärendienst am Händler?

Seit Kurzem blendet der Plattformbetreiber eBay bei einer Vielzahl gewerblicher Angebote zwei neue Hinweise, direkt oberhalb der Widerrufsbelehrung des Händlers ein. Diese Hinweise bringen aufgrund ihrer ungenauen Formulierung nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei ein erhebliches Irreführungspotential mit sich.

 

Einleitung

Wenn auch (noch?) nicht alle gewerblichen eBay-Angebote die – wohl ohne Zutun des Händlers – angezeigten Hinweise „Nachdem der Artikel bei Ihnen eingegangen ist, widerrufen Sie den Kauf oder geben Sie den Artikel innerhalb dieser Rückgabefrist zurück: 14 Tage“ und „Widerrufsrecht: Käufer trägt die Rücksendekosten, wenn der Artikelpreis 40 Euro nicht übersteigt“ enthalten, ist damit zu rechnen, dass künftig sämtliche gewerblichen eBay-Angebote mit diesen Hinweisen versehen werden.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Ab März 2013: EU-Holzverordnung sieht neue Pflichten beim Inverkehrbringen von Holz vor

Bereits im Jahr 2010 hat das EU-Parlament eine Verordnung zur Bekämpfung des Handels mit illegalem Holz in der EU erlassen. Mit Hilfe der Verordnung sollen die Wälder in den Exportländern vor illegaler Abholzung geschützt werden. Zudem soll der Wald als Element des Klimaschutzes in seinem Bestand gestärkt werden. Für Importeure von Holz und Holzerzeugnissen sieht diese sog. EU-Holzverordnung neue Pflichten vor. Auch Händler von Holzerzeugnissen sind davon betroffen. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die neuen Vorschriften und deren Konsequenzen.

I. Die EU geht gegen illegalen Holzhandel vor

Holz spielt im Leben vieler Europäer eine bedeutende Rolle. Dabei sei nicht bloß an Möbel aus Echt- oder Sperrholz gedacht, sondern zum Beispiel auch an Brennholz. Bemerkenswert ist auch die weltweite Wichtigkeit von gesundem Wald als Klimaschützer, der beim CO2-Abbau hilft.

Den Orignalbeitrag weiterlesen (Link)

Koppelung von Warenerwerb und Gewinnspiel nicht generell wettbewerbswidrig

Die Verknüpfung von Warenerwerb und Gewinnspielteilnahme ist eine äußerst rentable Marketingstrategie. Durch die Aussicht auf einen Gewinn sollen die Verbraucher dazu verleitet werden, die Ware des Händlers zu kaufen.

Allerdings ist diese Geschäftspraktik aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht ganz ungefährlich. Gesetzgeber und Rechtsprechung versuchen den von der Gewinnchance geblendeten Verbraucher vor einer unüberlegten Kaufentscheidung zu bewahren.

 

I. Gesetzliche Bestimmungen

 

Hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen zur Lauterkeit der Koppelung einer Gewinnspielteilnahme mit einem Warenerwerb ist sowohl nationales Recht, als auch Gemeinschaftrecht zu beachten.

1. Nationales Recht

 

Die einschlägigen Bestimmungen finden sich im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

§ 3 UWG legt als Generalklausel ein Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen fest:

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

„Geprüfte Sicherheit“: Wettbewerbswidrige Darstellung des TÜV-/GS-Zeichens in der Werbung

Werbung mit dem Zeichen „Geprüfte Sicherheit“ ist sinnvoll, aber auch schwierig: Vom „abgelaufenen“ Siegel über Fälschungen bis hin zur rechtswidrigen Entfernung des Zeichens reicht die Palette möglicher Fehler. Das Landgericht Berlin hatte aktuell über eine solche Werbung zu entscheiden: Dort war ohne Erlaubnis einer Prüfstelle mit „GS“ und „TÜV“ geworben worden. (vgl. aktuell LG Berlin, Urt. v. 02.05.2012, Az. 16 O 598/11).

Laut einer Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale wurde bei dem betroffenen Produkt (einer Luftpumpe für Kfz-Reifen) in der Artikelbeschreibung die Angabe „das Produkt verfügt über TÜV- und GS-Prüfzertifikat“ eingefügt. Diese Angabe sei jedoch von keiner von den Zentralstellen der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannten Prüfstelle erlaubt worden. Zudem sei beim TÜV-Siegel grundsätzlich die Prüfstelle anzugeben.

Dieses Verhalten verstoße gegen die sogenannte „Schwarze Liste“ (Nr. 2 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG)
und sei somit grundsätzlich als wettbewerbswidrig anzusehen.

Weitere Informationen zur rechtssicheren Werbung mit dem GS-Zeichen finden sich in dem umfangreichen FAQ-Beitrag der IT-Recht Kanzlei zu diesem Thema.

Versandhandel mit Lebensmitteln: In der Produktbeschreibung müssen Zusatzstoffe genannt sein!

In der sog. ZZulV (Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken) geht bereits aus dem Wortlaut des § 9 Abs. 6 Nr. 4 hervor, dass die genannten Stoffe schon im Online-Angebot einsehbar sein müssen.

 

Die vorgeschriebenen Angaben sind in leicht lesbarer Schrift an gut sichtbarer Stelle in der Artikelbeschreibung anzugeben; nicht zulässig ist es, sie allein in Fußnoten unterzubringen.

Diese Vorschrift dient dem Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsrisiken sowie vor Täuschung im Handelsverkehr mit Lebensmitteln. Dieser Schutz würde erheblich verkürzt, wenn der Kunde erst nach Lieferung der bestellten Waren erfahren würde, dass diese Zusatzstoffe erhalten, denen er sich nicht aussetzen möchte.

Insbesondere sind anzugeben (vgl. § 9 ZZulV):

  • Farbstoffe durch die Angabe „mit Farbstoff“

 

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.