Kategorie -News

1
Preisangabenverordnung richtig: Interessantes Urteil zum Sternchenhinweis
2
Irreführung nach UWG: Fehlvorstellung bei einem erheblichen Teil der Verbraucher notwendig
3
Grundpreisangabe bei eBay: Neues Verkäufertool – sind eBay-Händler nun auf der sicheren Seite?
4
Neues eBook der IT-Recht Kanzlei: Preisangabenverordnung richtig umsetzen!
5
Bundesregierung: Legt Entwurf für Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor
6
Industrielle Herstellung: Bezeichnungen „Puten- bzw. Hähnchen-Filetstreifen, gebraten“ irreführend
7
Bio-Werbung: Was ist bei der Werbung mit dem Begriff „Bio“ zu beachten?
8
Wettbewerbshütende Apotheke Hamburg: Fehlende Grundpreise sorgen für verstärktes Abmahnaufkommen
9
OLG Hamburg: Online-Händler steht im Wettbewerbsverhältnis mit Offline-Händler
10
LG Köln zur Haftung des Internetanschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzungen durch P2P-Netzwerke
11
E-Commerce mit Österreich: Probleme rund um den elektronischen Kundenkontakt
12
Grüne verlangen Auskunft über Änderung der Honigrichtlinie
13
Internationaler Handel: Kann eine Firma ihren Gerichtsstand im Ausland haben?
14
eBook der IT-Recht Kanzlei zum Elektrogesetz
15
Rechtssicheres Anbieten nun möglich: Amazon ergänzt die Verkäufernamenanzeige

Preisangabenverordnung richtig: Interessantes Urteil zum Sternchenhinweis

Das Oberlandesgericht Köln hatte sich kürzlich mit den berühmten Sternchenhinweisen in Preisangaben zu befassen. Das erstaunlich händlerfreundliche Urteil kommt zu dem Ergebnis, dass beim Endpreis die „nicht bezifferbaren Preisbestandteile“ in einem sog. Sternchenhinweis genannt werden dürfen, wenn nur deutlich genug auf diesen hingewiesen wird (vgl. aktuell OLG Köln, Urt. v. 22.06.2012, Az. 6 U 238/11). 

Das leider etwas langatmige Urteil, das überdies weitestgehend auf eine ältere BGH-Entscheidung verweist, kommt gegen Ende zu einem recht interessanten und nachvollziehbaren Schluss: Sternchenhinweise sind für die nicht bezifferbaren Preisbestandteile zulässig, solange nur der Asterisk („Sternchen“), der auf den eigentlichen Hinweis verweist, ausreichend deutlich erkennbar ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 22.06.2012, Az. 6 U 238/11; mit weiteren Nachweisen):

Die Antragsgegnerin hat in einer Fußnote angegeben: ‚Voraussetzung ist ein analoger Kabelanschluss von Unitymedia (erhältlich z.B. für 17,90 mtl. […]) […]‘. Dieser Text erfüllt inhaltlich die zu stellenden Anforderungen. Er ist wegen seiner Anordnung auf derselben ersten Seite und seiner relativen Kürze auch leicht erkennbar und trotz der geringen Schriftgröße vor dem hellen Hintergrund deutlich lesbar. [Es] ist auch seine Publizierung durch einen Sternchenhinweis nicht zu beanstanden. Dass die zusätzlichen Preisangaben durch einen Sternchenhinweis erfolgen dürfen, entspricht der […] Auffassung des BGH. Dieser verlangt […], dass ‚der Sternchenhinweis am Blickfang teilhat‘. Voraussetzung ist danach, dass das Sternchen selbst, also das Zeichen *, Bestandteil des Blickfanges, also insbesondere nicht unauffälliger als der übrige blickfangmäßig hervorgehobene Text ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt: das Sternchen befindet sich in einer dem Währungszeichen € entsprechenden Größe neben der Angabe ‚25 € mtl.‘.“  

  

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

Irreführung nach UWG: Fehlvorstellung bei einem erheblichen Teil der Verbraucher notwendig

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil Stellung zur Irreführung des Verbrauchers nach dem UWG bezogen: Eine solche liege nur dann vor, wenn bei einem erheblichen Teil der Verbraucher eine Fehlvorstellung geweckt wird.

Nach Ansicht des BGH muss sich also ein weit überwiegender Teil der Bevölkerung falsche Vorstellungen über den Inhalt einer Werbeaussage machen, um diese als rechtswidrig gelten zu lassen; geringere Anteile wie etwa „ein nicht ganz unmaßgeblicher Anteil“ begründen noch keine wettbewerblich relevante Irreführung (vgl. aktuell BGH, Urt. v. 08.03.2012, Az. I ZR 202/10).

Auf das eigentliche Urteil soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden, da der Rechtsstreit nicht beendet, sondern zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht (OLG München) zurückverwiesen wurde. Interessant ist jedoch die Argumentation des BGH zur Erheblichkeit von Fehlvorstellungen beim Verbraucher (vgl. BGH, Urt. v. 08.03.2012, Az. I ZR 202/10; mit weiteren Nachweisen):

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Grundpreisangabe bei eBay: Neues Verkäufertool – sind eBay-Händler nun auf der sicheren Seite?

Verstöße gegen die Grundpreisangabe auf eBay sind seit langem ein Problem für gewerbliche Verkäufer. Die Grundpreisangabe soll für mehr Transparenz und Verbraucherschutz sorgen, bislang wurde die Grundpreisanzeige von eBay nicht unterstützt. Im Oktober hat eBay nachgebessert und die Grundpreisangabe grundsätzlich eingeführt, aber ist damit auch die Gefahr vor Abmahnungen gebannt?

 

Vor einigen Wochen hatte eBay berichtet, dass nunmehr die Grundpreisangabe auf der Verkaufsplattform möglich sei, dies wäre nach unserer Auffassung auch mehr als überfällt, da bislang noch nie die Anzeige von Grundpreisangaben von eBay unterstützt worden war, obwohl die Pflicht zur Grundpreisanzeige bereits seit 10 Jahren besteht.

Um die neue Funktion von eBay zur Anzeige des Grundpreises wahrnehmen zu können, weist eBay darauf hin, dass Händler in Zukunft die Artikelmerkmale Maßeinheit und Menge nutzen müssen, sodann würde der Grundpreis automatisch berechnet und in den Suchergebnissen angezeigt werden.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Neues eBook der IT-Recht Kanzlei: Preisangabenverordnung richtig umsetzen!

Immer wieder erreichen die IT-Recht Kanzlei diverse Anfragen zur Preisangabenverordnung, die alle dasselbe Problem berühren: Auf welche Art und Weise hat man im Internet Preise für Waren oder Dienstleistungen darzustellen?

Wie haben Grundpreisangaben zu erfolgen und welche Besonderheiten gelten etwa bei Preissuchmaschinen, Preisvergleichslisten oder beim Verkauf über eBay? Lesen Sie hierzu das aktuelle eBook der IT-Recht Kanzlei, das auch exotische Themen in Zusammenhang mit der PAngV behandelt.

Bundesregierung: Legt Entwurf für Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor

Der Schadstoffgehalt in Elektro- und Elektronikgeräten soll reduziert werden. Die Bundesregierung legte dafür einen Gesetzentwurf (17/11368) zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor.

Anlass ist eine Richtlinie des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments (2011/65/EU) vom Juni 2011, mit der die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt wird – die sogenannte RoHS-Richtlinie. Für ihre Umsetzung in nationales Recht hatte die Regierung zuvor eine eigenständige Verordnung, die Elektro-und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung-ElektroStoffV, erlassen. Die Verordnung macht eine Anpassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) erforderlich, die von der Regierung Anfang November vorgelegt wurde.

Quelle: PM des Deutschen Bundestags

Industrielle Herstellung: Bezeichnungen „Puten- bzw. Hähnchen-Filetstreifen, gebraten“ irreführend

Die Bezeichnungen „Puten-Filetstreifen, gebraten“ und „Hähnchen-Filetstreifen, gebraten“ sind irreführend, wenn die Produkte nicht wie im traditionellen Fleischerhandwerk aus natürlich gewachsenem Geflügelfleisch geschnitten sind, sondern aus einer erkalteten Masse gewonnen werden, die entsteht, nachdem Geflügelbrüste durch mechanische Behandlung eine weiche Struktur erhalten haben und teilweise zerrissen worden sind und dann mit einem erheblichen Anteil an brätartig fein zerkleinerter Fleischmasse in einen Kunstdarm gefüllt und gekocht worden sind.

Das hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in einem lebensmittelrechtlichen Rechtsstreit zwischen einem Unternehmen (Klägerin) und dem Landratsamt Schwäbisch Hall (Beklagter) mit Beschluss vom 29.10.2012 entschieden

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Bio-Werbung: Was ist bei der Werbung mit dem Begriff „Bio“ zu beachten?

Immer öfter findet man in der Produktwerbung von Online-Händlern den Begriff „Bio“ vor. Dabei erfreut sich dieser Begriff nicht nur im Bereich von Lebensmitteln sondern auch im Bereich von Gebrauchsgegenständen wachsender Beliebtheit.

Gibt er den angesprochenen Verkehrskreisen doch das Gefühl, mit dem Kauf des so beworbenen Produkts nicht nur das eigene Konsumbedürfnis zu befriedigen sondern damit auch gleich noch einen Beitrag für den Umweltschutz zu leisten.

Genau aus diesem Grund sind der Werbung mit dem Begriff „Bio“ jedoch einige rechtliche Grenzen gesetzt, die sich jeder Händler vor Augen halten sollte. Denn bei der unberechtigten Verwendung dieses Begriffs in der Werbung drohen wettbewerbsrechtliche Sanktionen.

Bio-Werbung im Zusammenhang mit Lebensmitteln

Produktion, Herstellung, Verarbeitung und der Handel mit Bio-Lebensmitteln sind europaweit durch die EG-Öko-Verordnung (EG-VO 834/2007) und die Ausführungsverordnung geregelt (EG-VO 889/08).

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Wettbewerbshütende Apotheke Hamburg: Fehlende Grundpreise sorgen für verstärktes Abmahnaufkommen

Derzeit sind vermehrt Abmahnungen wegen behaupteter fehlender Grundpreisangaben zu beobachten, oftmals haben diese Abmahnungen Ihren Ursprung in einer Hamburger Apotheke.

Betroffen sind vor allem die Produktsparten Nahrungsergänzungsmittel, Sexualhygiene- und Körperpflegeprodukte. Die vorgetragenen Grundpreisverstöße spielen sich auf Preisvergleichsportalen, Google-Shopping-Seiten und Kategorieübersichtsseiten auf eBay ab.

 

Wann ist ein Grundpreis anzugeben?

Hintergrund ist, dass Waren, welche nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, mit dem jeweiligen Grundpreis versehen sein müssen. Zusätzlich sind Händler nach § 2 Abs. 1 S. 2 PAngV verpflichtet, bereits dann den jeweiligen Grundpreis anzugeben, wenn lediglich unter Nennung des Endpreises geworben wird. Das hat zur Konsequenz, dass der Grundpreis schon immer dann anzugeben ist, wenn ein Artikel im Internet unter Nennung des Endpreises dargestellt wird.

Somit ist eine Grundpreisangabe auch dann erforderlich, wenn das Produkt auf einer Preisvergleichsseite, wie z.B. Preisroboter.de, veröffentlicht wird.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

OLG Hamburg: Online-Händler steht im Wettbewerbsverhältnis mit Offline-Händler

Das OLG Hamburg entschied (Beschluss vom 13.04.2012, Aktenzeichen: 3 W 37/12), dass eine Apotheke, in welcher stationär Proteinprodukte verkauft werden und ein Online-Händler, der über das Internet Proteinprodukte vertreibt, in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen.

Dies führt dazu, dass der Offline-Händler in zulässiger Weise Wettbewerbsverstöße des Online-Händlers abmahnen lassen kann.

 

Sachverhalt

Die Antragstellerin betreibt eine Apotheke (in Hamburg-Blankenese) und vertreibt in dieser Nahrungsergänzungsmittel (u.a. Proteinpräparate). Der Antragsgegner vertreibt im Internet Proteinpulver. Die Antragstellerin hatte beantragt, dem Antragsgegner wegen eines Verstoßes gegen die Grundpreisangabepflicht zu verbieten, Nahrungsergänzungsmittel sowie Proteinpulver zu vertreiben.

Nachdem die Parteien den Rechtsstreit für erledigt erklärten, waren der Antragstellerin durch Beschluss wegen mangelnder Erfolgsaussichte die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden, hiergegen wehrte sich die Antragstellerin.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

LG Köln zur Haftung des Internetanschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzungen durch P2P-Netzwerke

Das Landgericht Köln führt in seinem Urteil vom 11.09.2012 ( Az.: 33 O 353/11) die durch die Rechtsprechung des OLG Köln entwickelten Grundsätze zur Haftung eines privaten Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen, die über seine IP-Adresse begangen wurden, fort und definiert die Verteidigungsmöglichkeiten des Abgemahnten.

Fall

Der Beklagte wurde von der Klägerin, welche Computerspiele produziert und vermarktet, mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Laut Klägerin wurde eins ihrer Computerspiele über die IP-Adresse des Beklagten im Rahmen eines Filesharingnetzwerkes zum Herunterladen verfügbar gemacht. Der Beklagte bestritt dies, sodass die Klägerin daraufhin rechtliche Schritte zum Landgericht Köln einleitete.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

E-Commerce mit Österreich: Probleme rund um den elektronischen Kundenkontakt

Für deutsche e-Trader drängt es sich geradezu auf, auch den österreichischen Markt zu beliefern: Die Kundschaft dort spricht (fast) die gleiche Sprache, zahlt in der gleichen Währung und ist nur einen Grenzübertritt entfernt.

 Außerdem ist es im Zeitalter der digitalen Kommunikation überhaupt kein Problem mehr, auch zu weit entfernten Kunden Kontakt zu halten. Allerdings sollte bedacht werden, dass die deutsche Rechtslage an der Grenze endet – und das Recht in Österreich hat einige Eigenheiten aufzubieten, wenn es um e-Mails, Newsletter und Anrufe beim Verbraucher geht.

Spam ist nicht nur lästig, sondern auch teuer: Laut einer Studie von 2009 geistern jährlich 62 Billionen Spam-Mails durchs Netz und vergeuden ca. 33 Milliarden KWh Strom und ca. 100 Milliarden Stunden Arbeitszeit. Je nach Schätzung sind 89 bis 97% aller versandten e-Mails Spam, die weltweite Online-Community zahlt so unbewusst etwa 10 Milliarden Euro pro Jahr drauf. Angesichts dieser Probleme hat man sich in Österreich dazu entschlossen, eine eigene Regelung gegen Spam in das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG) aufzunehmen.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Grüne verlangen Auskunft über Änderung der Honigrichtlinie

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte in einer Kleinen Anfrage (17/11116) von der Bundesregierung wissen, wie sie den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Vorschriften über Honig vom 21. September 2012 beurteilt.

Ziel der Änderung der Honigrichtlinie ist laut Grünen, dass Pollen nicht als Zutat im Honig betrachtet werden.

Das habe zur Folge, dass Honige mit Pollen von gentechnisch veränderten Organismen nicht mehr gekennzeichnet werden müssen.

Internationaler Handel: Kann eine Firma ihren Gerichtsstand im Ausland haben?

Manchmal könnte es für Firmen vorteilhaft sein, den Gerichtsstand im Ausland zu haben. Etwa dann, wenn die Gerichte im eigenen Land nicht besonders schnell oder firmenfreudig urteilen.

 

Es stellt sich jedoch die Frage, ob dies überhaupt rechtlich zulässig ist.

Die IT-Recht Kanzlei stellt die Möglichkeiten vor.

I. Gerichtsstandsfestlegung (nur) durch Gerichtsstandsvereinbarung?

 
Will beispielsweise eine österreichische Firma gegenüber Gewerbetreibenden als Gerichtsstand die Stadt München haben, so stellt sich zunächst die Frage, ob dies überhaupt möglich  ist. Danach wäre zu klären, auf welchem Weg die Bestimmung des Gerichtsstands erreicht werden könnte.

Im nationalen wie im internationalen Recht regeln diverse Gesetze die Zuständigkeiten von Gerichten. Neben den besonderen Zuständigkeitsvorschriften in den speziellen Gesetzen wie dem UWG (siehe § 14) ist die Gerichtszuständigkeit vor allem in der deutschen Zivilprozessordnung (kurz: ZPO) und der europäischen Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (kurz: EUGVVO) geregelt.
Gemeinsam ist dabei allen Zuständigkeitsvorschriften, dass sie bestimmen, bei welchem Gericht ein Kläger seine Klage einreichen kann oder sogar muss.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

eBook der IT-Recht Kanzlei zum Elektrogesetz

Sie möchten sich nicht nur mit Informationshäppchen begnügen?

 

Dann lesen Sie das eBook „ElektroG: Informationen rund um das ElektroG für Hersteller, Importeure und Händler“ der IT-Recht Kanzlei.

Das eBook ist brandaktuell: Die wichtigsten Entscheidungen der vergangenen Jahre zum Elektrogesetz sind berücksichtigt worden. Auch speziellere Themen, wie etwa die Registrierungspflicht von Beleuchtungskörpern oder etwa die Abgrenzung Elektrogeräte versus Bauteile, werden behandelt.

Das eBook „ElektroG: Informationen rund um das ElektroG für Hersteller, Importeure und Händler“ zum kostenlosen Download.

Rechtssicheres Anbieten nun möglich: Amazon ergänzt die Verkäufernamenanzeige

Spätestens seit der Entscheidung des LG Wiesbaden zur mangelnden Vereinbarkeit der sog. 40,- Euro-Klausel auf Amazon war klar, dass Händler auf Amazon vor infrastrukturelle Probleme gestellt werden.

Es war (wohl) den Händlern bislang nicht möglich die AGB und damit auch die sog. 40,- Euro-Klausel wirksam mit dem Verbraucher zu vereinbaren.

Schuld hieran war die intransparente Abrufbarkeit der AGB des Händlers. Nunmehr hat Amazon die Verkäufernamenanzeige ergänzt, aber reicht das aus, um bei Amazon rechtssicher anbieten zu können?

1.    Vorgeschichte
Bislang konnten die Rechtstexte des Amazon-Händlers über ein Klicken auf den Verkäufernamen abgerufen werden, wobei der Internetnutzer erst auf einer Zwischenseite landete. Von dieser Seite aus kann der Internetnutzer die Rechtstexte des Händlers durch Anklicken des Links „Detaillierte Verkäuferinformationen“ abrufen oder die Rechtstexte direkt ansteuern, welche auf der rechten Seite unter der Überschrift „Weitere Informationen“ aufgelistet werden. Problematisch war, dass bislang kein Hinweis erfolgte, dass die Texte über den Mitgliedsnamen abgerufen werden können. Vielmehr konnte der Seitenbesucher einen Bestellvorgang einleiten, ohne dass er die AGB, etc. zur Kenntnis genommen hatte. Dies war sehr problematisch, da auch im Verlauf des Bestellvorgangs kein Hinweis mehr auf die Rechtstexte (insbesondere die AGB) des Händlers erfolgt.

Den Originalbeitrag weiterlesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.