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HWG-Novelle: Werbung für Tierarzneimittel
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Rechtliche Besonderheiten: Vertragsschluss per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief
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eBay: Angabe der Garantie bei Elektronikarikeln bald Pflicht
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Neue Serie: Werbung im Internet – Bilder, Fotos, Grafiken
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Verkaufen über DaWanda – ist die dortige Umsetzung der „Buttonlösung“ rechtssicher ?
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Rechtssichere Werbung und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet
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Werbung mit gesundheits- bzw. umweltfördernder Wirkung schnell unlauter
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HWG-Novelle: Gesetzliche Lockerungen in der Arzneimittelwerbung
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Änderungen: Neue EU-Biozid-Verordnung ab 2013
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Handlungsanleitung: Rechtssicherer Handel mit Biozid-Produkten
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Etikettierung von Textilien: Faserzusammen-setzung, Hersteller- und Pflegekennzeichnung
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BGH zur Haftung von File-Hosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen
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Rigide Preisbindung bei Tabakwaren
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Was hat ein Internethändler beim Online-Verkauf von Sportbooten zu beachten?
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Experten fordern den „Bio-TÜV“ für Öko-Lebensmittel

HWG-Novelle: Werbung für Tierarzneimittel

Nicht nur die Werbung für Human-, sondern auch diejenige für Tierarzneimittel ist bislang stark rechtlich beschränkt. Nun steht eine Novelle des Heilmittelwerbegesetzes (kurz: HWG) an, die neben der Werbung für Humanarzneimittel auch diejenige für Arzneimittel für Tiere liberalisiert.

Dadurch wird in Zukunft deutlich mehr Werbung erlaubt sein. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Vorschriften im Werberecht für Tierarzneimittel und stellt die umfangreichen Änderungen vor.

I. Änderungen im Heilmittelwerbegesetz

Vor kurzem stellte die IT-Recht Kanzlei bereits die Veränderungen für Arzneimittel für Menschen vor, die sich durch die HWG-Novelle ergeben. Die Veränderungen betreffen allerdings nicht nur Human-, sondern auch Tierarzneimittel.

Bislang ist die Novelle noch nicht in Kraft getreten. Sie ist zwar am 28. Juni 2012 vom Bundestag verabschiedet worden und sollte ursprünglich noch im Juli 2012 in Kraft treten – unmittelbar mit dessen Verkündung im Bundesgesetzblatt; dies ist bislang allerdings noch nicht geschehen, daher ist mit einem verzögerten Inkrafttreten zu rechnen.

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Rechtliche Besonderheiten: Vertragsschluss per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief

Viele Online-Händler bieten ihren Kunden neben der Möglichkeit, Bestellungen über das Warenkorbsystem im Online-Shop aufzugeben auch die Möglichkeit an, telefonisch, per Fax per E-Mail oder per Brief zu bestellen.

Daneben verwenden einige Online-Händler auch Printkataloge, in denen Sie Verbrauchern für Bestellungen Formulare zum Ausfüllen und Einsenden zur Verfügung stellen.

Kommt ein Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher nicht über einen Online-Shop oder eine sonstige Online-Plattform (wie z. B. eBay oder Amazon) sondern ausschließlich unter Zuhilfenahme der vorgenannten Kommunikationsmittel, also durch individuelle Kommunikation zustande, so gelten einige rechtliche Besonderheiten insbesondere im Hinblick auf die Informationspflichten des Händlers.

I. Rechtliche Besonderheiten im Hinblick auf die Informationspflichten

Schließt der Händler mit seinen Kunden Verträge im Wege der individuellen Kommunikation, gelten zwar grundsätzlich die gleichen Regelungen des Fernabsatzes wie beim Verkauf von Waren über den eigenen Online-Shop oder eine Online-Plattform. Danach muss der Unternehmer den Verbraucher auch bei Bestellungen per Telefon, Fax, E-Mail oder Brief  insbesondere über seine Identität, das Zustandekommen des Vertrages und ein Widerrufs- oder Rückgaberecht informieren. Allerdings ergeben sich Unterschiede im Hinblick auf die speziellen Regelungen zum elektronischen Geschäftsverkehr.

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eBay: Angabe der Garantie bei Elektronikarikeln bald Pflicht

Nachdem wir erst kürzlich von den geplanten Änderungen Amazons zur Rückgabebedingungen-Anzeige berichtet hatten, wartet eBay mit einer eigenen „Drohung“ an seine gewerblichen Händler auf.

In einem aktuellen Newsletter lässt eBay verlauten, dass es ab dem 15.09.2012 für gewerbliche Händler von Elektronikartikeln verpflichtend werden soll, das Artikelmerkmal „Herstellergarantie“ zu nutzen.

Geplante Änderung:

In einer harmlos anmutenden E-Mail-Nachricht versendete die Verkaufsplattform eBay auszugsweise nachstehende Hinweise hinsichtlich der für Herbst 2012 geplanten Änderungen:

Ab 25. September müssen alle gewerblichen Verkäufer das Artikelmerkmal „Herstellergarantie“ nutzen, wenn sie Elektronikartikel als „neu“ oder „neu: Sonstige“ einstellen. Bitte beachten Sie, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, zusätzlich klar und deutlich die Details in der Artikelbeschreibung anzugeben. lmmer mehr Käufer legen großen Wert auf die Herstellergarantie, denn sie schafft mehr Vertrauen. Durch detaillierte Angaben zur Herstellergarantie erhöhen Sie lhre Verkaufschancen, insbesondere bei hochwertigen Artikeln.

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Neue Serie: Werbung im Internet – Bilder, Fotos, Grafiken

Werbung im Internet macht ohne Bilder, Grafiken und sonstige lebhafte Elemente eigentlich keinen Sinn.

Allerdings ist das das World Wide Web kein rechtsfreier Raum. Urheber von Fotos und andere Rechteinhaber dürfen selbstverständlich auch im Internet ihre Rechte durchsetzen, so dass sich Rechteverletzer hüten müssen.

Was Sie beachten müssen, wenn Sie mit fremden Bildern und Grafiken Ihren Webshop aufpeppen, erfahren Sie jetzt im Rahmen des dritten Beitrags der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.

Schwarz auf weiß – eine Textwüste

Vollkommen egal, ob Sie als Privatmensch bei Ebay Ihren alten Golf verkaufen wollen oder als Unternehmen einen Webshhop einrichten und Produkte absetzen wollen: ohne Farbe, Grafiken, Bilder und Fotos geht es nicht, denn welcher Kunde schaut sich gerne schwarz-weiße Preislisten an? In der heutigen Zeit des Web 2.0 muss es multimedial sein, vor allem Videos sollen den Webauftritt aufpolieren.

Aber dürfen Sie das überhaupt? Haben Sie das Recht dazu? Oder besser gesagt: haben Sie die Rechte dazu?

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Verkaufen über DaWanda – ist die dortige Umsetzung der „Buttonlösung“ rechtssicher ?

Die Abstimmung war eindeutig: Die Mehrheit der Leser unserer Facebook-Seite hat sich dafür ausgesprochen, die Umsetzung der Buttonlösung auf der Verkaufsplattform DaWanda näher untersuchen zu lassen.

Teilweise war eine gewisse Panik unter den DaWanda-Verkäufern zu spüren. Sogar eine Abmahnwelle wurde prophezeit, da die Händler selbst nur eine sehr geringe Einflussmöglichkeit auf den Bestellablauf haben und vermuten, die „Buttonlösung“ werde vom Plattformbetreiber nur unzureichend umgesetzt.

Diese Panik ist nach unserer Überprüfung größtenteils unbegründet, jedenfalls in Hinblick auf die Buttonlösung.

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Rechtssichere Werbung und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln über das Internet

Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland zu bewerben und zu verkaufen ist in rechtlicher Hinsicht (extrem!) anspruchsvoll.

Es bestehen Anzeige- wie auch diverse allgemeine und besondere Kennzeichnungspflichten, die wiederum in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen – z.B. die Health-Claims-Verordnung oder die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel – geregelt sind.

Die IT-Recht Kanzlei fasst in ihrem aktuellen Beitrag zusammen, welche rechtlichen Regeln existieren und was beim Inverkehrbringen, beim Verkauf sowie der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln zu beachten ist.

Werbung mit gesundheits- bzw. umweltfördernder Wirkung schnell unlauter

Geräte, die mittels Magnetfeld den Kalk in Wasserleitungen neutralisieren sollen, sind werberechtlich ein schwieriger Fall: Die Wirkung von Magnetismus auf Kalk ist in der Wissenschaft höchst umstritten, sodass ein zweifelsfreier Wirkungsnachweis derzeit nicht möglich sein dürfte.

Erschwerend kommt hinzu, dass gerade bei Werbeaussagen, die auf eine gesundheits- bzw. umweltfördernde Wirkung hinweisen, den Werbenden eine besondere Beweislast trifft (vgl. aktuell LG Stuttgart, Urt. v. 17.02.2012, Az. 31 O 47/11 KfH).

Magnetismus ist irgendwie zur ganzheitlichen Allzweckwaffe geworden: Je nach Hersteller und Verwendungszweck sollen elektromagnetische Wellen hervorragend gegen Rheuma, Schmerzen, Fettpölsterchen oder eben Kalk wirken. Im letzteren Fall sollen die Magnetwellen in die Kristallstruktur des Kalks eingreifen und diesen so „neutralisieren“, dass er entweder zerfällt oder sich zumindest nirgends mehr absetzt.

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HWG-Novelle: Gesetzliche Lockerungen in der Arzneimittelwerbung

Das Heilmittelwerbegesetz (kurz: HWG) war bislang ein harter Gegner für die Arzneimittelwerbung.

Nicht nur kreative Ideen wurden von Gesetzes wegen unterdrückt, sondern auch sachliche Informationen über Arzneimittel waren kaum erlaubt.

Dies ändert sich nun mit der anstehenden HWG-Novelle.

Wie schon seit vielen Jahren im Lauterkeitsrecht ziehen nun auch im Heilmittelwerberecht deutlich liberalere Vorstellungen ein.

Die IT-Recht Kanzlei erläutert, was in der Arzneimittelwerbung schon bald erlaubt sein wird, Mehr erfahren

Änderungen: Neue EU-Biozid-Verordnung ab 2013

Mit der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 wird ab Herbst 2013 der Umgang mit Bioziden EU-weit einheitlich geregelt.

Mit dieser neuen Verordnung gehen auch einige Veränderungen in der Rechtslage einher, auf die sich Händler spätestens ab dem Jahreswechsel einstellen sollten. 

Die „Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten“ (PDF) wurde am 27. Juni 2012 veröffentlicht.

Wie der Titel bereits andeutet, wird die Verordnung nicht mehr nur (wie bislang die EU-Biozid-RL) den Handel, sondern auch die Anwendung von Bioziden regeln. Hiervon dürften Händler jedoch nur in geringem Ausmaß betroffen sein.

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Handlungsanleitung: Rechtssicherer Handel mit Biozid-Produkten

Der Umgang mit Bioziden ist nicht ungefährlich – für den Anwender im biologischen Sinne, für den Händler jedoch auch und vor allem im juristischen Sinne.

Insbesondere erschwert wird der rechtssichere Handel mit Pflanzenschutz- und ähnlichen Mitteln durch ein relativ unübersichtliches Normengeflecht, das den Handel mit diesen Produkten strengen Beschränkungen unterwirft. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Vorgaben bieten.

Überblick

Grundlagen

Klassifizierung

Kennzeichnung

Werbung

Weitere Vorschriften

Sonstige Vorschriften aus dem Chemikalienrecht

Fazit

Hinweis: Zu den meisten der im Folgenden genannten Normen bestehen Ausnahmen und Sonderregelungen, die jedoch im Rahmen dieses Beitrags unmöglich vollständig besprochen werden können; aus diesem Grund wird im Wesentlichen der „Normalfall“ dargestellt.

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Etikettierung von Textilien: Faserzusammen-setzung, Hersteller- und Pflegekennzeichnung

Die nachfolgenden FAQ beschäftigen sich nicht (!) mit der Online-Kennzeichnung von Textilerzeugnissen im Fernabsatz – etwa beim Verkauf über das Internet.

Es geht vielmehr darum, auf welche Art und Weise die Etikettierung oder Kennzeichnung am Produkt direkt laut EU-Textilkennzeichnungsverordnung zu erfolgen hat. Wann etwa sind Angaben zur Faserzusammensetzung leicht lesbar, sichtbar und vor allem fest angebracht? Welche Besonderheiten sind bei der Herstellerkennzeichnung zu beachten? Die IT-Recht Kanzlei klärt gerne auf.

Faserzusammensetzung: Art und Weise der Etikettierung oder Kennzeichnung am Produkt

Frage: Wie müssen Textilerzeugnisse etikettiert oder gekennzeichnet werden?

Gemäß Artikel 14 I der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung (nachfolgend: „TextilKennzVO“) dürfen Textilerzeugnisse nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie zur Angabe ihrer Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet sind.

Gemäß Artikel 14 I TextilKennzVO muss die Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen.

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BGH zur Haftung von File-Hosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen

Der BGH hatte am 13.07.12 entschieden, ob File-Hosting-Dienste für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können.

File-Hosting-Dienste können für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer erst in Anspruch genommen werden, wenn sie auf eine klare gleichartige Rechtsverletzung hingewiesen worden sind. Das hat der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

Die Klägerin, Atari Europe, vertreibt das erfolgreiche Computerspiel „Alone in the dark“.

Die Beklagte stellt unter der Internetadresse www.rapidshare.com Speicherplatz im Internet zur Verfügung (File-Hosting-Dienst).

Die Nutzer des Dienstes können eigene Dateien auf der Internetseite der Beklagten hochladen, die dann auf deren Servern abgespeichert werden.

Dem Nutzer wird ein Link übermittelt, mit dem die abgelegte Datei aufgerufen werden kann.

Die Beklagte kennt weder den Inhalt der hochgeladenen Dateien, noch hält sie ein Inhaltsverzeichnis der Dateien vor.

Gewisse Suchmaschinen (sog. „Link-Sammlungen“) gestatten aber, nach bestimmten Dateien auf den Servern der Beklagten zu suchen.

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Rigide Preisbindung bei Tabakwaren

Ähnlich wie Bücher unterliegen auch Tabakwaren einer Preisbindung: Bei der Abgabe an den Endverbraucher darf nur der vom Hersteller festgelegte Verkaufspreis berechnet werden.

Die Berechnung höherer Preise, aber auch die Gewährung von Preisnachlässen ist ebenso verboten wie Umgehungsversuche in Form von Beigaben oder Rabattsystemen. Ausnahmen gibt es hierbei nur wenige. Eine Übersicht.

Preisbindung

Die Preisbindung von Tabakwaren ist im Tabaksteuergesetz (TabStG) geregelt, insbesondere in Abschnitt 5 (§§ 24 ff. TabStG). Ergänzend sind Einzelnormen aus der Tabaksteuerverordnung (TabStV) zu beachten. Der Preis wird übrigens vom Hersteller (oder ggf. Importeur) gem. § 3 Abs. 1 TabStG verbindlich festgelegt und ist auf den Steuerzeichen vermerkt.

Verbote und Ausnahmen

Verboten sind nach Maßgabe des TabStG die folgenden Handlungen:

Beipacken von Gegenständen (§ 24 TabStG);

Stückverkauf von Zigaretten (§ 25 I 6 TabStG);

Siegelbruch (§ 25 I 1 TabStG);

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Was hat ein Internethändler beim Online-Verkauf von Sportbooten zu beachten?

Was ist beim Online-Verkauf von Sportbooten zu beachten?Der Verkauf von Sportbooten wie z. B. Schlauchbooten unterliegt in Deutschland einigen Sondervorschriften, die vielen Online-Händlern nicht bekannt sind.

Die Folge ist, dass zahlreiche Online-Angebote über Sportboote nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen und damit rechtlichen Risiken ausgesetzt sind. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben beim Verkauf von Sportbooten über das Internet geben.

I. Gesetzliche Vorschriften

Neben den gesetzlichen Vorschriften, die generell beim Verkauf von Waren im elektronischen Geschäftsverkehr gelten, sind beim Verkauf von Sportbooten insbesondere die folgenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten:

Richtlinie 94/25/EG (Sportbootrichtlinie)

Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)

Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten) (10. ProdSV)

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Experten fordern den „Bio-TÜV“ für Öko-Lebensmittel

Mit ökologisch erzeugten Lebensmitteln lässt sich viel Geld verdienen – klar, dass das auch Betrüger auf den Plan ruft.

Experten fordern deshalb die Einführung strengerer Kontrollen für Händler, da gerade hier von einem höheren Betrugsrisiko als bei den Erzeugern ausgegangen wird.

Sollte dieser Forderung seitens der Politik nachgegangen werden, müssten sich Lebensmittelhändler auf vermehrte Kontrollen einstellen.

Das Bio-Siegel boomt: Nach Angaben des BMELV nutzen inzwischen über 4.000 deutsche Unternehmen das Siegel auf über 65.000 Produkten. Da diese deutlich teurer sind als ihre Pendants ohne Siegel, besteht natürlich ein gewisser Reiz für Betrüger, „normale“ Lebensmittel mit illegal aufgebrachten Siegeln aufzuwerten und zu deutlich überhöhten Preisen auf den Markt zu bringen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.