Kategorie -News

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Neu: EU-Vorschriften für „ökologischen Wein“ sind vereinbart
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CE-Kennzeichnung und das neue Produktsicherheitsgesetz
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Gefahrstoffverzeichnis von EU-Kommission veröffentlicht
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Stevia: Kalorienarmer Zuckerersatz ist seit Dezember verkehrsfähig
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Vorteil Onlinehandel – kein Umtauschrecht bei Nichtgefallen im stationären Handel
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OLG Hamm: Verwendung der 14-tägigen Widerrufsfrist bei eBay-Auktion
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Aufgepasst bei Werbung mit durchgestrichenen Preisen
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Wettbewerbsrechtliche Haftung für Betätigung des „gefällt mir“-Buttons bei Facebook
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Urheberrechtswidrig? Einbindung fremder Fotos als „Embedded Content“
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Widerrufsrecht: Bitte um Rücksendung in Originalverpackung
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eBook: Tierarzneimittel rechtssicher online verkaufen
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Abmahnbar ? „Bei Lieferung ins Ausland werden die Versandkosten individuell vereinbart“
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Rechtliche Probleme bei der Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen – 27 Beispiele
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Preisangabenverordnung richtig umsetzen!
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Verkauf von Büchern: Buchpreisbindung beachten!

CE-Kennzeichnung und das neue Produktsicherheitsgesetz

Die IT-Recht Kanzlei setzt sich in ihren aktuellen FAQ ausführlich mit dem Thema „CE-Kennzeichnung“ auseinander – unter Berücksichtigung des neuen Produktsicherheitsgesetzes.

 Was bedeutet das „CE-Kennzeichen“?

Welche Produkte müssen gekennzeichnet werden?

Wer ist Hersteller?

Wieso ist der Begriff „Inverkehrbringen“ so entscheidend?

Wie erlangt man das CE-Kennzeichen und auf welche Art und Weise sind Produkte konkret zu kennzeichnen?

Diese und viele weitere Fragen werden ausführlich behandelt.

Gefahrstoffverzeichnis von EU-Kommission veröffentlicht

Erstmals hat die EU-Kommission eine Liste mit gefährlichen Chemiestoffen veröffentlicht.

In diesem Verzeichnis führt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) für Unternehmen und die interessierte Öffentlichkeit alle in der EU verwendeten chemischen Stoffe auf, so dass potenziell gefährliche und die Gesundheit und die Umwelt schädigende Stoffe schnell herausgefiltert werden können.

Das Verzeichnis trägt Informationen aus mehr als drei Millionen Meldungen zu mehr als 100 000 Stoffen zusammen, die von Herstellern und Einführern im Rahmen der Verordnung zu Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung vorgelegt oder im Rahmen der REACH-Verordnung registriert wurden. Die Einstufung ist für die sichere Verwendung chemischer Stoffe so wichtig, weil sie anzeigt, ob ein Stoff gefährlich ist und gesundheits- oder umweltschädlich sein kann.

Die vollständige Information dazu finden Sie hier.

Quelle: PM der EU-Kommission

Stevia: Kalorienarmer Zuckerersatz ist seit Dezember verkehrsfähig

Die süßen Pflanzenextrakte namens Stevia, die eine enorme Süßkraft bei annähernder Kalorienfreiheit ermöglichen sollen, haben im Dezember 2011 ihre europaweite Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff erhalten.

Somit darf Stevia ab sofort als Süßstoff in verschiedenen Lebensmittelklassen eingesetzt werden.

Der pflanzliche Süßstoff Stevia wird aus den Blättern des Honig- oder Süßkrauts (Stevia rebaudiana) gewonnen und weist je nach Quelle eine gegenüber Zucker 30- bis 300-fache Süßkraft auf. Bislang war Stevia jedoch nicht als Lebensmittelzusatz zugelassen; alternativ wurde der Stoff gelegentlich als Badezusatz etikettiert und verkauft. Steviahaltige Nahrungsmittel oder auch Nahrungsergänzungsmittel (NEM) konnten bis Dezember 2011 nicht auf dem europäischen Markt angeboten werden.

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Vorteil Onlinehandel – kein Umtauschrecht bei Nichtgefallen im stationären Handel

Ein Recht auf Umtausch bei Nichtgefallen gibt es grundsätzlich nicht. Das Vorliegen einer Umtauschvereinbarung muss daher vom Umtauschenden nachgewiesen werden.

Im Mai 2011 suchte eine Münchnerin ein Miederwarengeschäft auf und kaufte dort einen Bikini, einen Slip und eine Corsage zum Preis von insgesamt 347 Euro.

Zwei Tage später kam ihr Ehemann in den Laden und wollte die Sachen zurückgeben sowie den Kaufpreis erstattet bekommen.

Die Inhaberin des Geschäfts weigerte sich jedoch. Schließlich könne Unterwäsche nicht so einfach zurückgenommen werden. Aber man habe ihr doch zugesagt, so die Kundin, dass sie die Teile zurückgeben könne. Schließlich sollten Slip und Corsage Teil eines Brautkleides sein und hätten mit dessen Farbe abgestimmt werden müssen. Das stimme nicht, erwiderte die Ladeninhaberin.

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OLG Hamm: Verwendung der 14-tägigen Widerrufsfrist bei eBay-Auktion

Das OLG Hamm hat entschieden (Urteil vom 10.01.2012, Az.: I -4 U 145/11), dass die Verwendung einer Widerrufsbelehrung mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen bei Auktions-Angeboten auf eBay zulässig sei.

Erstaunlich erscheint hierbei die Annahme des Gerichts, dass der Vertragsschluss bei Auktionsformaten auf eBay bereits mit Abgabe des Höchstgebotes des Bieters zustande kommen soll:

Die Übermittlung der Widerrufsbelehrung per Email unmittelbar im Anschluss an das Ende einer Auktion bei der Internetplattform eBay kann rechtzeitig sein, um die verkürzte 14-tägige Widerrufsfrist beim Verbrauchervertrag nach § 355 Abs. 2 BGB auszulösen. Dies hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 10.01.2012 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund bestätigt.

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Aufgepasst bei Werbung mit durchgestrichenen Preisen

Wer kennt dies nicht? Jeden Tag angeln wir neue Prospekte aus dem Briefkasten und werden dort mit unzähligen Rabattaktionen konfrontiert.

Gleiches gilt auch auf den unbegrenzten Shop-Seiten im Internet.

Viele Händler bewerben Waren mit Hilfe von durchgestrichenen Preisen, da diese Art der Werbung dem Verbraucher durch den direkten Zahlenvergleich ein besonders günstiges Angebot suggeriert.

Wegen der herausragenden Bedeutung des Preises für die Kaufentscheidung ist jedoch wirksamer Schutz vor irreführenden Preisangaben zwingend notwendig, Mehr erfahren

Wettbewerbsrechtliche Haftung für Betätigung des „gefällt mir“-Buttons bei Facebook

Wer auf Facebook-Werbeseiten den „gefällt mir“-Button betätigt und selbst ein wirtschaftliches Interesse an der Werbeseite hat, kann nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Münster für Rechtsverstöße auf dieser Seite auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (vgl. LG Münster, Urt. v. 20.09.2011, Az. 025 O 34/11).

Da ein Link auf die Seite, auf der „gefällt mir“ bzw. „like“ angeklickt wurde, auch auf der eigenen Seite des jeweiligen Users erscheint, lässt er sich die Inhalte dieser Seite bewusst zurechnen.

Sofern er selbst als Unternehmer ein wirtschaftliches Interesse an der dort angebotenen Werbung verfolgt – etwa weil er die dort dargestellten Produkte selbst vertreibt – ist diese Handlung auch wettbewerbsrechtlich relevant; insofern besteht im Falle von rechtswidrigen Inhalten auf der Werbeseite ein Unterlassungsanspruch gegen das „gefällt mir“ (vgl. LG Münster, Urt. v. 20.09.2011, Az. 025 O 34/11; mit weiteren Nachweisen,

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Urheberrechtswidrig? Einbindung fremder Fotos als „Embedded Content“

Das OLG Düsseldorf stellte mit Urteil vom 08.11.2011 (Az.: I-20 U 42/11)  klar, dass ein erheblicher Unterschied zwischen dem Setzen eines einfachen Hyperlinks, der zu einem urheberrechtlich geschützten Werk führt, und der Einbindung von urheberrechtlich geschützten Werken als sog. „Embedded Content“ besteht.

Während Ersteres in urheberrechtlicher Hinsicht unschädlich sei, stelle Letzteres eine Urheberrechtsverletzung dar.

Sachverhalt (stark vereinfacht):

Der Kläger stellte auf seiner eigenen Website zwei Fotografien ein, welche der Beklagte zu 2 in Form von „Embedded Content“ in einen Beitrag auf der Blog-Seite des Beklagten zu 1 integrierte. Hierbei wurden die zwei Fotografien in der Weise durch Verlinkung eingebunden, dass diese vollständig im Beitrag abgebildet wurden, ohne dass jedoch eine Zwischenspeicherung der Fotografien auf dem Server des Beklagten zu 2 erfolgte. Der Beklagte zu 1 hatte für diese Einbindung der Fotografien keine urheberrechtliche Lizenz seitens des Klägers eingeräumt bekommen.

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Widerrufsrecht: Bitte um Rücksendung in Originalverpackung

Die Rücksendung der Ware in der Originalverpackung (OVP) darf dem Kunden bei Ausübung des Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechts keinesfalls vorgeschrieben werden – aber darf man ihn freundlich darum bitten?

In einem aktuellen Urteil will das Landgericht Hamburg in dieser Bitte eines Händlers nun keinen Rechtsverstoß erkennen (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 06.01.2011, Az. 327 O 779/10).

AGB-Klauseln, die dem Kunden im Falle des Rücktritts oder Widerrufs die Rücksendung der Ware in der OVP vorschreiben, sind rechtswidrig: Sie stellen nach verbreiteter Ansicht der Rechtsprechung eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar und könnten ihn an der Ausübung seiner Rechte hindern.

In dem aktuellen Fall hatte nun das LG Hamburg über eine AGB-Klausel zu erkennen, die nicht als Vorschrift, sondern schlicht als Bitte formuliert (und wohl auch als solche gemeint) war:

Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden

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eBook: Tierarzneimittel rechtssicher online verkaufen

Der Verkauf von Arzneimitteln ist generell stark reglementiert, besonders im Internet.

Das gilt nicht nur für Arzneimittel zur Anwendung beim Menschen, sondern auch für Arzneimittel für Tiere.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber jedoch im Frühjahr 2011 reagiert und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Versandapotheken im Hinblick auf Arzneimittel für Haustiere gelockert.

Wie diese noch recht neuen Regelungen aussehen, erfahren Sie in dem eBook der IT-Recht-Kanzlei zum Online-Handel mit Tierarzneimitteln.

Abmahnbar ? „Bei Lieferung ins Ausland werden die Versandkosten individuell vereinbart“

Eine AGB-Klausel, nach der Versandkosten ins Ausland individuell vereinbart werden sollen, verstößt zwar gegen das Gebot der Preisklarheit, stellt jedoch nur eine Bagatelle dar – so das OLG Frankfurt a.M..

Der lautere Wettbewerb werde hierdurch nicht spürbar beeinträchtigt, sodass eine Abmahnung in dieser Sache nicht gerechtfertigt sei (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.07.2011, Az. 6 W 55/11).

Dem Beschluss vorausgegangen war die gerichtliche Überprüfung der folgenden AGB-Klausel:

Bei Lieferung ins Ausland werden die Versandkosten individuell vereinbart.“

Diese Regelung verstößt zwar grundsätzlich gegen die §§ 1 Abs. 2, 2 PAngV; jedoch ist hier die Bagatellgrenze des § 3 UWG nach Ansicht der Richter aus Frankfurt nicht überschritten worden, sodass im Ergebnis kein Unterlassungsanspruch der Konkurrenz gegen den Händler besteht (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.07.2011, Az. 6 W 55/11):

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Rechtliche Probleme bei der Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen – 27 Beispiele

Wer im Internet Handel treibt, sollte dort auch Werbung machen, schließlich muss der Kunde ja irgendwie auf den eigenen Shop aufmerksam gemacht werden.

Dabei entsteht jedoch schnell das Problem, das eine allzu optimistische Bewertung der eigenen Leistungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann – immer dann, wenn ein Unternehmer die eigenen Leistungen als die „besten“, „billigsten“, „umweltfreundlichsten“ etc. anpreist, findet sich garantiert ein anderer Unternehmer, dessen Leistungen noch besser, noch billiger oder noch umweltfreundlicher sind.

Grundsatz

In der Rechtswissenschaft ist dieses Phänomen als Alleinstellungs- bzw. Spitzenstellungswerbung bekannt. Diese Art der Werbung ist per se nicht verboten, unterliegt aber einer besonderen wettbewerbsrechtlichen Aufmerksamkeit. Nach den §§ 3, 5 UWG ist es grundsätzlich verboten, mit irreführenden Behauptungen Werbung zu betreiben, wenn dadurch Mitbewerber oder Verbraucher spürbar beeinträchtigt werden; wer also seine Handelsware oder Leistung als „beste“ oder „billigste“ anpreist, sollte den Beweis führen können, dass diese Behauptung auch der Wahrheit entspricht.

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Preisangabenverordnung richtig umsetzen!

Immer wieder erreichen die IT-Recht Kanzlei diverse Anfragen zur Preisangabenverordnung, die alle dasselbe Problem berühren:

Auf welche Art und Weise hat man im Internet Preise für Waren oder Dienstleistungen darzustellen?

Wie haben Grundpreisangaben zu erfolgen und welche Besonderheiten gelten etwa bei Preissuchmaschinen, Preisvergleichslisten oder eBay?

Lesen Sie hierzu die aktuelle FAQ („Frequently Asked Questions“) der IT-Recht Kanzlei, die auch exotische Themen im Zusammenhang mit der PAngV behandeln.

Verkauf von Büchern: Buchpreisbindung beachten!

Die Buchpreisbindung geht jeden an, der neue Bücher gewerblich vertreibt.

Viele Fragen stellen sich in dem Zusammenhang:

Dürfen etwa Online-Händler ihre Bücher versandkostenfrei verschicken?

Sind Zugaben erlaubt?

Welche Bonusprogramme sind im Zusammenhang mit dem Verkauf von Büchern zulässig?

Unter welchen Voraussetzungen können Mengenpreise festgesetzt werden und wie hoch darf dann der Preisnachlass sein?

Die IT-Recht Kanzlei beantwortet hier die meistgestellten Fragen der letzten Jahre zum Thema Buchpreisbindung.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.