Abmahnung Otto Spiel und Freizeit GmbH
Die Firma Otto Spiel und Freizeit GmbH hat einen Onlinehändler wegen mehrerer Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Otto Spiel und Freizeit GmbH
- Begründung:
- fehlende Warnhinweise beim Vertrieb von Spielwaren
- fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- unzureichende Angaben zur Garantie
- fehlende Angabe der E-Mail Adresse
- fehlende Angabe der Telefonnummer
- fehlende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop, Amazon
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 30.000 €