Abmahnung PP Handelsagentur, Peggy Possmann
Die Firma PP Handelsagentur, Peggy Possmann hat einen Onlinehändler abgemahnt, weil er angeblich die neuen, seit 13.06.2014 geltenden Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung nicht erfülle
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: PP Handelsagentur, Peggy Possmann
- Begründung: Die vom Onlinehändler verwendete Widerrufsbelehrung entspräche dem Rechtsstand vor dem 13.06.14
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)