Abmahnung Onlineshop: Verstoß gegen LMIV durch fehlende Pflichtinformationen
Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlender Pflichtinformationen, die er gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vorzuhalten habe abgemahnt.
So sollen Angaben zu den Zutaten, enthaltenen Allergenen, Angaben zur Lagerung und zum Verzehr und die Adresse des Herstellers fehlen.
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