Update Abmahnung Richard Aumann & Co
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Buchhandlung und Verlag Richard Aumann & Co wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlenden Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Richard Aumann & Co
Begründung: angeblich fehlende Widerrufsbelehrung, angeblich fehlendes Impressum
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Handelsplattform: Amazon
Gegenstandswert: 5.000 €
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