Und täglich grüßt das Murmeltier – immer wieder Abmahnungen der Shac GmbH wegen angeblich unzulässiger Garantieaussagen.
Die IT-Recht Kanzlei hat zurzeit gleich mehrere (fast gleichlautende) Abmahnungen der Shac GmbH zu bearbeiten, die immer wieder dasselbe zum Gegenstand haben: Unzulässige Werbung mit Herstellergarantien. Mal wird die Aussage „Neuware mit 36 Monate Herstellergarantie“, mal auch nur der kurze Hinweis „5 Jahre Garantie“ abgemahnt.
Wie folgt lautet der Wortlaut des Textbausteins, mit dem die angebliche Wettbewerbswidrigkeit der vorgenannten Werbeaussagen zur Herstellergarantie begründet wird:
„Sie machen dabei keine Angaben zur Art der gewährten Garantie und weisen auch nicht darauf hin, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hierdurch nicht beeinträchtigt werden. (…)Zunächst muss eine Garantieerklärung alle wesentlichen Angaben enthalten, die für die Geltendmachung der Garantieansprüche erforderlich sind. Nach § 477 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB muss vor allem, darauf hingewiesen werden, dass dem Verbraucher neben der Garantie weiterhin die Gewährleistungsansprüche nach BGB zustehen und diese durch die Garantie keine Einschränkung erfahren. Die vorgenannte gesetzliche Regelung dient dem Verbraucherschutz…“
Wir informieren Sie gerne, wie man mit Herstellergarantien werben darf und welche Rechtsprechung bereits zum Thema ergangen ist: Kontakt.