Abmahnung Thomas Russer: Angaben zum Widerrufsrecht
Herr Thomas Russer hat einen ebay -Händler wegen angeblich unzureichender Angaben zum bestehenden Widerrufsrecht abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte GbR
- Abmahner: Thomas Russer
- Begründung: Die Angaben zum Widerrufsrecht seien unzureichend und damit unlauter
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 22.500 €