Abmahnung VENIApharm GmbH
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma VENIApharm GmbH wegen angeblich unwahrer Behauptungen auf einer Website vor.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Beyerlein Rechtsanwälte
- Abmahner: VENIApharm GmbH
- Begründung: angeblich unwahre Aussagen im Zusammenhang mit einer eintweiligen Verfügung und Pharmaprodukten
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Website
- Gegenstandswert: 75.000 €