Abmahnung Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen
Begründung:angeblich irreführende Werbung mit den Begriffen „Öko-Kühlmittel“ und „vollökologischer Luftentfeuchter“
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)