Update Abmahnung Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs
Begründung:angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung („40-Euro-Klausel“)
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Handelsplattform: ebay