Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart: Irreführende Werbung
Die Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart hat einen ebay-Händler wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
- Begründung: angeblich unlautere Werbung mir der Aussage „Poly Rattan“, da die beworbene Sitzgruppe aus Druckguss sei
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)