Abmahnung Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e.V. wegen angeblich fehlender Pflichtangaben vor.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e.V.
Begründung:angeblich fehlende Pflichtangaben nach Pkw-EnVKV
– Kraftstoffverbrauch
– CO2-Emmissionen
angeblich fehlende Angaben zur Identität des Unternehmens
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
„Handels“-Plattform: Printmedium (Wochenblatt/Fahrzeugmarkt)
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), Mehr erfahren