Abmahnung Cenyo Inc., Niederlassung Deutschland
Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Firma Cenyo Inc., Niederlassung Deutschland, vertreten durch Herrn Daniel von Hoogen wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Drewlow & Ziegler Rechtsanwälte
Abmahner: Cenyo Inc., Daniel von Hoogen
Begründung:angeblich fehlerhafte, weil veraltete Widerrufsbelehrung
angebliche Angabe von unverbindlichen Lieferzeiten
angeblich unvollständige Angaben der Versandkosten (Auslandsversand auf Anfrage)Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandswert: 20.000 €,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.
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