Abmahnung Christian Kraus
Herr Christian Kraus hat einen Ebay-Händler wegen angeblich unzureichender Angaben zum Impressum und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Christian Kraus
- Begründung:
- unvollständige Angaben im Impressum (E-Mail fehlt)
- Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (fehlende Grundpreisangaben)
- fehlender Pflichttext bei Biozidprodukten gem. Artikel 72 Abs. 1 der Biozidverordnung („Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.“)
- unzureichende Informationen zur Widerrufsbelehrung
- fehlendes Muster-Widerrufsformular
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Gegenstandswert: 15.000,00€
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort!
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch.
✓ Kontaktdaten eingeben.
✓ Abmahnung mitschicken.
✓ Wir rufen zurück.
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Sonstige Fragen, zu den von uns behandelten Rechtsthemen, können Sie uns gerne per Mail senden.
- Telefon: 089 / 130 1433-0
- Fax: 089 / 130 1433-60
- E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de