Abmahnung Christian Poppe

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Christian Poppe wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Grundpreisangaben.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Haase & Poppe – Rechtsanwälte

Abmahner: Christian Poppe
Begründung:

angeblich fehlende Grundpreisangabe beim Vertrieb von Kabeln

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 5.200 Euro,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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