Abmahnung Christian Poppe
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Christian Poppe wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Grundpreisangaben.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Haase & Poppe – Rechtsanwälte
Abmahner: Christian Poppe
Begründung:angeblich fehlende Grundpreisangabe beim Vertrieb von Kabeln
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 5.200 Euro,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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