Update Abmahnung Christian Weiß
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Christian Weiß wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Pflichtangaben.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Andreas Hennig RA
Abmahner: Christian Weiß
Begründung:Umfang der Verkäufe von Bekleidungsstücken lässt angeblich auf gewerbliches Handeln schließen
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 15.000 €,
Unsere Empfehlung
Die der Abmahnung des Herrn Christian Weiß beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.
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