Abmahnung Christine Mischka GmbH: Grundpreis

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Christine Mischka GmbH wegen angeblich fehlender Grundpreisangabe beim Vertrieb von Shampoo und Conditioner vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Rechtsanwälte Luke, Robel & Francke
  • Abmahner: Christine Mischka GmbH
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Haarpflegeprodukten (Shampoo u.ä.9 in Fertigverpackugen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 5.000 €

 

 

Unsere Empfehlung

 

Der im Zusammenhang mit anwaltlichen Abmahnungen angesetzte Streitwert sollte nicht ungeprüft akzeptiert werden, da er sich unmittelbar auf die Kostenlast des Abgemahnten auswirkt. Teilweise setzen die Gerichte die Streitwerte in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten je nach Verstoß unterschiedlich hoch an. Auch die Anzahl der gerügten Verstöße kann sich auf die Streitwerthöhe auswirken. Wir empfehlen daher generell, den der Abmahnung ggf. zugrunde gelegten Streitwert stets durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, die Übernahme der im Zusammenhang mit einer Abmahnung geltend gemachten Kosten – auch für den Fall der Abgabe einer Unterlassungserklärung – vollständig zu verweigern, etwa weil sich hinreichend viele Anhaltspunkte dafür zeigen, dass die Abmahnung unberechtigt ist. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

 

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