Abmahnung Claudia Morgan: Fehler in den Pflichtangaben
Frau Claudia Morgan hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlerhafter Pflichtangaben abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Claudia Morgan
- Begründung:
- angeblich fehlende Rohstoffgehaltsangaben
- angeblich fehlerhafte Textilkennzeichnung
- angeblich unzureichende Angaben zum Widerrufsrecht
- angeblich unzureichende Angaben zum Mängelhaftungsrcht
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Gegenstandswert: 20.000€
- geforderter Zahlbetrag: 984,60 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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