Abmahnung Claudia Schneider “40-Euro-Klausel” (eBay)
Der IT-Recht Kanzlei München liegt noch eine Abmahnung der Frau Claudia Schneider wegen angeblichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Sandhage – Rechtsanwalt
Abmahner: Claudia Schneider
Begründung:angeblich unzureichende Vereinbarung der Übernahme der Rücksendekosten (40-Euro-Klausel)
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandswert: 10.000 €,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen
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