Abmahnung eBay Claudia Schneider durch Kanzlei RA Sandhage
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Frau Claudia Schneider wegen angeblichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Sandhage – Rechtsanwalt
Abmahner: Claudia Schneider
Begründung:angeblich fehlerhafte Angebotsgestaltung („Angebot freibleibend“)
angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
angeblich fehlerhafte AGBRechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandswert: 10.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen
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