Abmahnung eBay Claudia Schneider durch RA Sandhage “40 €-Klausel”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Frau Claudia Schneider wegen angeblichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Sandhage – Rechtsanwalt

Abmahner: Claudia Schneider
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (sogenannte „40€-Klausel“)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 10.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen

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