Abmahnung Claudia Zollner: Widerrufsrecht vs. Rückgaberecht
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Claudia Zollner wegen angeblich fehlender ordnungsgemäßer Belehrung der Verbraucher vor.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Dr. Dr. Lindemann, Dr. Rist & Partner Rechtsanwälte, Notare
- Abmahner: Claudia Zollner
- Begründung: angeblich fehlende ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers über das ihm zustehende Widerrufs- oder Rückgaberecht
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen
weiterführende Links
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- Abwehr einer Abmahnung
- Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
- Abmahnung Checkliste
- Liste häufiger Abmahngründe
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