Abmahnung Cloetta Deutschland GmbH: SCHULKREIDE
Die Firma Cloetta Deutschland GmbH hat einen Webshop-Betreiber wegen einer angeblichen Schutzrechtsverletzung an der Marke „SCHULKREIDE“ abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Cloetta Deutschland GmbH
- Begründung: Markenrechtsverletzung durch Verwechslungsgefahr
- Rechtlicher Bezug: Markenrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Gegenstandswert: 100.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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