Update Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Urheberrecht vor.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abmahner: Constantin Film Verleih GmbH
Begründung:angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Resident Evil: Afterlife – 3D”
Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe
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