Update Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH „Sanctum“
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblichem Verstoß gegen das Urheberrecht vor.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Waldorf Frommer Rechtsanwälte
Abmahner: Constantin Film Verleih GmbH
Begründung:angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Sanctum”
Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse
Gegenstandswert: 10.000 €
Schadensersatzforderung: pauschal 450 €,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
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