Abmahnung Dagmar Kramp
Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Frau Dagmar Kramp wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhafter Verwendung einer “alten” Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Dagmar Kramp
- Begründung: angeblich fehlerhafte Verwendung einer nicht mehr gesetzeskonformen Widerrufsbelehrung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 2.500 Euro
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