Abmahnung Dagmar Kramp

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Frau Dagmar Kramp wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhafter Verwendung einer “alten” Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Dagmar Kramp
  2. Begründung: angeblich fehlerhafte Verwendung einer nicht mehr gesetzeskonformen Widerrufsbelehrung
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: ebay
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  6. Gegenstandswert: 2.500 Euro

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