Abmahnung David Librowski
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn David Librowski wegen angeblicher Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz vor.
Begründet wird diese mit dem Vertrieb eines indizierten Spiels ohne Altersprüfung.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Nicolas Absenger Rechtsanwalt
Abmahner: David Librowski
Begründung:angeblicher Verkauf des indizierten Werkes “Syndicate” in der PS3-Version ohne die erforderliche Altersprüfung (Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz)
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 25.000 €,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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