Abmahnung DER.GAstroBEdarf Ledig, Ute Ledig
Die Firma DER.GAstroBEdarf Ledig, Frau Ute Ledig hat einen Mitbewerber wegen der Verwendung einer angeblich veralteten Widerrufsbelehrung abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: DER.GAstroBEdarf Ledig, Ute Ledig
- Begründung: Die verwendete Widerrufsbelehrung entspreche nicht dem aktuellen Rechtsstand
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Amazon
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 3.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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