Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Fehlender Preis je Mengeneinheit
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich fehlender Angabe der Preise je Mengeneinheit (Grundpreis) vorgelegt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
- Begründung: angeblich fehlende Angabe der Preise je Mengeneinheit beim Verkauf von Waren nach Volumen (Imprägnierspray) über Amazon
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Amazon
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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