Abmahnung Don Ed Hardy “Dead or Alive”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Labels Don Ed Hardy wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.

 

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Ihr Anwalt 24 AG – Rechtsanwalt-Aktiengesellschaft
  • Abmahner: Don Ed Hardy
  • Begründung: angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke “Dead or Alive” durch den Vertrieb von Plagiaten
  • Rechtlicher Bezug: Markenrecht/Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 100.000 €   

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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